Demokraten nennen ihren Namen und zeigen ihr ein Gesicht

Warum Klarnamen im Web für den demokratischen Diskurs notwendig sind

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, plädiert für Klarnamen im Netz aus, So könnten Hass und Hetze eingedämmt, die Diskurskultur im Netz rationaler gestaltet, das Netz „entgiftet“ werden. Sofort kommt Widerspruch aus Internet-Community und Presse – als sei Meinungsfreiheit an das Recht auf Anonymität gekoppelt oder man müsse in sozial nur genannten Medien aktiv sein, um diese zu kritisieren. Eine Gegenrede.

Öffentlichkeit und offener Diskurs

Der Jurist und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hatte im Interview mit dem „Tagesspiegel“ vom 25.12.025 dafür plädiert, sich in öffentlichen Beiträgen nicht hinter Akronymen oder Nicknames zu verstecken. „Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen.“ Dadurch könne die öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, weil die Gesellschaft die zunehmende „Verrohung im Netz“ durch Hate Speech, Verleumdungen und anonyme Bedrohungen auf Dauer nicht aushalte. (Sturm 2025a) Auch der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) befürwortet Klarnamen und argumentiert, das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität: „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können“. Man müsse zu seinen Äußerungen stehen, analog wie digital. Und was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Internet sanktioniert werden können. Zudem gelte „Wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller“ (Sturm 2025b), so zumindest die Hoffnung.

Medien und Öffentlichkeit

Das sind an sich Selbstverständlichkeiten. Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ist gekoppelt an die Bereitschaft, dafür Verantwortung zu übernehmen. Dafür gilt in Deutschland das Grundgesetz, Artikel 5, allerdings Absatz 1 und 2:

GG Art.5 (1): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

GG Art.5(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Eingeschränkt wird die Meinungsfreiheit durch allgemeine Gesetze sowie den Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre (Ehrenschutz). Das aktuelle Beispiel dazu ist GROK, der AI-Bot von Elon Musk, mit dem man aus Aufnahmen von Frauen und Minderjährigen illegal und persönlichkeitsverletzend Nacktbilder generieren kann. (DLF 2026; Hanfeld 2026) Mehrere Länder klagen oder verbieten den Bot bereits (Holland 2026). Musk selbst hingegen spricht wie üblich von faschistischer Zensur. Er versteht unter „freedom of speech“, dass er und seine rechtsradikale Clique publizieren dürfen was sie wollen, ohne Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte oder geltendes Recht in anderen Ländern.

[Nachtrag15.1.2026: Aufgrund weltweiter Proteste hat Musk diese Funktion, die er „spicy“ fand, zunächst nur für zahlende GROK-Nutzer weiterhin zugänglich gemacht und derzeit (zumindest offiziell) deaktiviert. Es zeigt, wes Geistes Kind Elon Musk ist.]

Ebenso üblich bei solchen Egomanen: Wird er selbst kritisiert, etwa durch Journalisten, fordert er sofort deren strafrechtliche Verfolgung.

Presserechtliche Verantwortung und Impressumpflicht

In Deutschland gilt: Für alles, was öffentlich publiziert wird, muss ein Urheber als Ansprechpartner genannt werden. Es darf z.B. kein Flugblatt verteilt, kein Plakat öffentlich aufgehängt werden, ohne ein „V.I.S.d.P.“ (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) samt validem Namen, Adresse, ggf. Telefon eines Absenders. Die dort genannte(n) Person(en) oder Unternehmen sind juristisch verantwortlich für das mit dem Flugblatt (dem Plakat, der Broschüre, der Zeitung …) Publizierte. Wer einen Leserbrief schreibt, zeichnet mit seinem echten Namen, die Redaktion prüft vor der Veröffentlichung die Gültigkeit – und steht als Redaktion gerade, wenn sie gefälschten Absendern aufsitzt.

Gleiches gilt für jede Website: Ohne Impressum und Ansprechpartner darf sie genau sowenig publiziert werden wie eine Zeitung oder Zeitschrift – oder die Betreiber werden (über den Provider, der die Kontaktdaten auf richterliche Anordnung herausgeben oder selbst haften muss) abgemahnt. Das ist das Grundprinzip der Meinungs- und Pressefreiheit: Man darf in Deutschland (fast) alles publizieren, solange man niemanden bedroht oder verleumdet oder gegen die Verfassung verstößt, muss dafür aber mit seinem Namen (oder der juristischen Instanz wie einem Verlag, Sender etc.) einstehen – damit andere Personen sich ggf. juristisch gegen falsche Behauptungen, Diskriminierung, Verleumdung etc. wehren können.

Es gibt wenige Ausnahmen: Redaktionen dürfen z.B. zum Schutz von Informanten oder verfolgten Personen Pseudonyme einsetzen, müssen diese aber bei gerichtlichen Auseinandersetzung auf Anweisung der Richter auflösen. Besonderen Schutz genießen zudem laut Grundgesetz Kunst und Wissenschaft:

„GG Art.5(3): Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Karikaturen und Persiflagen von Personen oder Amtsträgern sind z.B. möglich, aber auch hier gilt es, die Persönlichkeitsrechte zu achten.

Grund- und Verfasungsrechte stehen über der individuellen Meinungsfreiheit. Meinungs- und Pressefreiheit bedeutet weder Recht auf Anonymität noch gibt es eine Zustimmungspflicht für eigene Meinungen. Nur bei Onlinediensten fordern die Anbieter, dass sie nur „Plattformbetreiber“ seien und „nur“ die technische Infrastruktur bereitstellen, die Inhalte aber von anderen online gestellt würden.

„Ihr Geschäftsmodell basiert darauf, keine Verantwortung und Haftung für die massenhaften, teilweise auch automatisiert erstellten und verbreiteten Inhalte zu übernehmen. Diese Verantwortungslosigkeit hat Methode. Wir stehen vor einer grundlegenden Konfrontation: Auf der einen Seite versucht die EU, große Technologie-Konzerne zur Übernahme notwendiger Verantwortung zu verpflichten. Auf der anderen Seite stehen CEOs wie Musk und Zuckerberg, die gemeinsam mit der Trump-Regierung ihre Unternehmen frei von Verantwortung walten lassen wollen.
Ein Sieg dieser neuen US-Allianz wäre ohne Frage ein Verlust und ein Rückschritt für die demokratische Gesellschaft. Plattformen sind zu tief in unsere Strukturen integriert, um sie den ökonomischen und politischen Interessen einzelner „Tech Bros“ zu überlassen. Wir brauchen Plattformen, die Verantwortung übernehmen.“ (Sarah Batelka, Up2date, Onlinemagazin der Universität Bremen, 02.2025

Für Online-Dienste muss daher europaweit gelten (bzw. durchgesetzt werden), was für alle anderen Medien gilt, unabhängig vom Vertriebskanal und unabhängig von der technischen Codierung (physisch/digital): Meinungsfreiheit gibt es nur im Wechselspiel mit der Verantwortung für die publizierte Meinung – und nur mit offenem Visier, sprich: Klarnamen und Verantwortung für das Publizierte.

Forderung noch Sonderrechten

Dagegen argumentieren Internetlobbyisten seit 1996 (siehe die Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace von John Barry Barlow, https://www.eff.org/cyberspace-independence dt. bei Telepolis: https://archiv.telepolis.de/features/Unabhaengigkeitserklaerung-des-Cyberspace-3410887.html) und zum Teil Pressevertreter, hier exemplarisch an einem Beitrag von Ronen Steinke (Süddeutsche Zeitung, 2025) gezeigt, der behauptet: „Eine Klarnamenpflicht wäre übel für die Demokratie“ (Steinke, 2025). Diese Behauptung löst Steinke nicht auf, beginnt stattdessen mit einem Generalverdacht:

„In der deutschen Diskussion um „Hass“ im Netz suggerieren in diesen Tagen manche wie etwa der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle (der, soweit ersichtlich, nirgends in den sozialen Medien aktiv ist, oder jedenfalls nicht unter Klarnamen): Das habe bloß mit schlechten Eigenschaften des Menschen zu tun; mit dem Wunsch, dunkle Neigungen auszuleben, zum Beispiel.“ (Steinke, 2025)

Warum sollte ein Verfassungsrichter in sozial nur genannten Medien aktiv sein, um diese zu kritisieren? Womöglich ist die eigene Abstinens und Distanz sogar hilfreich, um kritische Entwicklungen besser zu beurteilen? Mittlerweile dürfte jedem Nutzer und jeder Nutzerin klar sein, wie die Geschäftsmodelle der Anbieter funktionieren. Die „kostenlosen“ Dienste bezahlt man mit seinen Daten, aus denen Persönlichkeitsprofile generiert werden, die an Werbetreibende verkauft werden. Das Ziel sind möglichst lange Bildschirmzeiten und die Steuerung der User (siehe Zuboff: Zeitalter des Überwachungskapitalismus, 2018).

Zum anderen dürften mittlerweile klar sein, dass „Social Media“ mittlerweile ein Synonym für sinnlose Zeitverschwendung (waste of time) ist und sich das „binge watching“ der Privatsender zu TikTok-Exzessen gewandelt hat. Man muss doch nicht selbst täglich stundenlang TikToken und YouTuben – was mit dem Begriff „brain rot“ (Hirnfäulnis) wohl am besten zu beschreiben ist – auch wenn das die Hauptbeschäftigung vieler Kinder und Jugendlicher ist, die laut Postbank-Studie über zehn Stunden am Tag (!) online sind und entsprechend soziale, kognitive und psychische Defizite entwickeltn. (Postbank 2024)

Dass das Internet und bestimmte Apps Plattformen sind, auf der alle nur denkbaren „schlechten Eigenschaften des Menschen“ ausgebreitet werden, hat der IT-Vordenker Joseph Weizenbaum schon im Jahr 2000 im Interview mit der Berliner Zeitung formuliert: „Das Internet ist ein riesiger Müllhaufen“ Es gäbe zwar ein paar Perlen, die man aber finden müsste. (Merschmann, 2000) Das war vor der Einführung der Smartphones und Social Media Apps. Der Chefentwickler von Microsoft, Jaron Lanier, hat 2018, nach den Erfahrungen mit dieser Form der Kommunikation, sein Buch „10 Gründe, warum Du Deine Social Media Accounts sofort löschen musst“ publiziert. „Löschen“ als Imperativ. Es sei gerade keine soziale Kommunikation, sondern ein Instrument, um Menschen (Zitat) „zum Arschloch zu machen“ (S. 59f).

Daher noch mal zum Mitschreiben: Es gibt keinerlei Notwendigkeit, solche kommerziellen Apps zu nutzen, nur weil Tech-Unternehemn sie publizieren – zumal heute damit die Allmachtsansprüche der Tech-Bros und ihr „Project 2025 (die Zerstörung der Demokratie und Etablierung einer Tech-Monarchie, siehe Rushkoff 2025) umgesetzt werden sollen. Deren Credo: Man habe genug Daten, um ganze besser Gesellschaften zu steuern als es Politiker und Gremien im Diskurs könnten …

Unser alltägliches AI Slop

Dazu kommt: Seit Ende 2024 ist bereits mehr als die Hälfte der Internet-Inhalte KI-generiert, 2026 wird nur noch darüber gestritten wurde, ob es mittlerweile über 80 oder über 90 Prozent der Posts und Tweets und Reels sind, die nur noch als „AI Slop“ bezeichnet werden können. AI-Slop sind Texte, Bilder und Videos von niedriger inhaltlicher Qualität, die massenhaft mit Hilfe von künstlicher Intelligenz generiert werden. Die Frage ist daher, warum überhaupt noch jemand den ganzen Müll schaut? Weil es süchtig macht, wie es selbst eine an sich reflektierte Person wie Elke Heidenreich anschaulich schildert.

„Ich habe monatelang Reels geguckt, täglich, über Stunden, und es brauchte lange, bis ich begriff: Das frisst mein Leben, meine Zeit, meine Augen, meine Gesundheit. Meinen Verstand. Ich verblöde. (…) Ich lese viel und gern, aber in der Zeit der Reel-Sucht las ich eben nicht, sondern ich ging täglich stundenlang in einer Welt spazieren, die meine ist und eben doch nicht: eine Zwischenwelt, in diesem Ausmaß nicht erahnt.“ (Heidenreich 2026)

Frau Heidenreich hat den Absprung geschafft („Ich war kurz vorm völligen Verblöden, aber ich teile der Welt jetzt mit: Ich bin gerettet“; ebda. ), aber ihr Beitrag zeigt, dass die persuasiven (verhaltensändernden) Psycho-Techniken und Tricks dieser Apps nicht nur Kinder und Jugendliche süchtig machen.

Sich auf Instagram, Facebook, Tiktok „privat mit Freunden treffen“ zu wollen, wie Steinke schreibt, ist ein Selbstwiderspruch. Die Plattformbetreiber speichern alle Aktionen und Posts und werten sie personenscharf aus. Vielleicht erkennen Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte durch Nicknames nicht, die Plafformbetreiber haben dafür die Klarnamen samt Adresse und Kreditkartennummer, um „passgenaue Angebote“ auszuspielen. Im Internet zu publizieren und Privatsphäre einzuforderns ist absurd. Wer so etwas wie Privatsphäre im Netz möchte, nutzt ausschließlich (!) alternative Messenger wie Signal, Threema oder selbst moderierte Plattformen wie Mastodon bzw. andere Open Source-Tools, siehe Fediverse

Fediverse: Ihr Start ins wirklich soziale Medium (externer Link zu digitalcourage).

Dort richtet man geschlossene Gruppen ein und legt verbindliche Kommunikationsregeln fest. Man muss vertrauen, dass alle sich an die Regeln halten und Nichtmitglieder nicht mitlesen. Was ich hingegen öffentlich poste, ist öffentlich.

„Manche Menschen haben, anders als ein Verfassungsgerichtspräsident oder ein Professor, auch einen Chef. Vielleicht sogar einen, der schief gucken könnte, wenn er sie in den sozialen Medien fände und dort erkennen würde, dass sie, zum Beispiel, die FDP mögen. „(Ebda.)

Zugegeben; Für ein Bekenntnis zur heutigen (!) FDP fehlen überzeugende Argumente. Es ist nicht mehr die liberale Partei von Gerhardt Baum, Hildegard Hamm-Brücher oder Burkhard Hirsch, geschweige denn eine Partei liberaler Vordenker wie Ralf Dahrendorf. Vorsitzende wie Guido Westerwelle („Mister 18 Prozent“) oder Christian Lindner (Stichwort „D-Day“) und marktradikale Positionen zum Sozialabbau („Mehr Milei und Musk wagen“ haben aus den Christ- und Sozialliberalen eine neoliberale Klientelpartei für Anwälte und Ärtze, Autofahrer (Kein Tempolimit!) und Besserverdiener gemacht.

„Viele, gerade jüngere Menschen wissen zum Glück auch, dass das Internet nichts vergisst, dass also auch spätere Arbeitgeber, spätere Kolleginnen oder, horribile dictu, amerikanische Visa-Behörden sich eines Tages dafür interessieren könnten, was man da im Netz so geschrieben hat.“ (Ebda.)

Zumindest die Klügeren wissen vor allem, dass die Plattformbetreiber die Nicknames und Pseudonyme intern schon jetzt und über verschiedene Endgeräte und IP-Nummern hinweg auflösen und ungefragt personalisieren. Diese Daten sind ihr Kapital für Werbung, personalisierte politische Propaganda und steht ebenso den zahlreichen US-Behörden und Diensten zur Verfügung. Denn wenn Steinke zurecht schreibt: „Es gibt viele gute Gründe, sparsam mit persönlichen Daten umzugehen auf Instagram, Facebook, Tiktok“ könnte (sollte) er besser schreiben, es gibt noch mehr Gründe dafür zu sorgen, dass möglichst gar keine persönliche Daten auf diesen Plattformen landen – sofern das durch die Vernetzung der Plattformen mit Onlineshopping und Bezahldiensten überhaupt noch möglich ist.

„Sie sind deshalb froh darum, dass bislang niemand sie dazu zwingt, sich bei jeder kleinen Regung im Internet mit vollem amtlichen Vor- und Zunamen zu outen, auf dass sie für diese späteren Big Brothers schon einmal vorsorglich gläsern sind.“ (Ebda.)

Big Brother ist längst Realität durch Tech-Konzerne wie Alphabet/Google, Meta/Facebook, Amazon und Microsoft. Es ist deren Geschäftsmodell. Seit Januar 2025 wird diese technische Monopolstruktur zur Kontrolle und Steuerung westlicher Gesellschaften durch eine politische US-Administration ergänzt, die sich weder um Verträge noch um Zivil- oder Völkerrecht schert.
Es genügt daher nicht, sich Nicknames und Pseudonym zuzulegen, sondern man muss seine Accounts in den kommerziellen Applikationen löschen. Im nächsten Schritt kann man überlegen, was man selbst und wirklich an Apps und Tools braucht – und dafür nicht kommerzielle Alternativen aus dem Fediverse installieren und damit digital souveräne Strukturen und Communities unter eigener Regie aufbauen. Dort hat man ein Gesicht und seinen echten Namen, denn der demokratische Diskurs braucht Namen und Gesichter der Bürgerinnen und Bürger für den sachlichen und konstruktiven Diskurs.

Literatur und Quellen

Alle URLs zuletzt aufgerufen am 14.1.2026

Applebaum, Anne (2024) Die Achse der Autokraten. Korruption, Kontrolle, Propaganda: Wie Diktatoren sich gegenseitig an der Macht halten (Penguin, 2024).

Berlin, Simon (2025)Trends: Vielleicht ist die Ära der sozialen Medien bald vorbei, in: SZ vom 29.12.2025

DLF (2026) Künstliche IntelligenzGrokok generiert aus Aufnahmen von Frauen und Minderjährigen Nacktbilder – Strafanzeige aus Frankreich, 3.1.2026

DLF (26.12.2025b) Anonymität im Netz: Voßkuhles Vorstoß für Klarnamenpflicht im Internet findet Fürsprecher.  (6.1.2026)

DLF (6.12.2025a) Richter, Marcus; Linß. Vera; Kogel, Dennis; Hinzer, Boris; Terschüren, Hagen : Haftungsprivileg: Ende des Haftungsprivilegs. Wenn soziale Medien für Inhalte haften müssten;

Hanfeld, Michael (2026) Elon Musks Grok: KI ohne Moral, in FAZ vom 11.1.2026

Heidenreich, Elke (2026) Social Media: Brokkoli: ist und bleibt scheiße, in SZ vom 8. Januar 2026

Holland, Martin (2026) Sexuelle Deepfakes: Erste Staaten sperren Grok, Kritik an Google und Apple; heise.de 12.1.2026

Lanier. Jaron (2018) Zehn Gründe, warum Du Deine Social Media Accounts sofort löschen musst

Merschmann, Helmut (2000) Interview mit Jospeh Weizenbaum, Joseph „Das Internet ist ein riesiger Misthaufen“, in: Breliner Zeitung vom 13. Juni 2000; (28.12.2023)

Postbank (2024) Studie: Jugendliche sind wieder mehr online – auch für Schule, Ausbildung oder Studium. Medieninformation vom 30.10.2024; (9.1.2025).

Douglas Rushkoff (2024) Survival of the Richest. Warum wir vor den Tech-Milliardären noch nicht einmal auf dem Mars sicher sind

Sturm, Daniel, Friedrich (2025a) Andreas Voßkuhle im Gespräch: „Die Verrohung im Netz hält unsere Gesellschaft auf Dauer nicht aus“. Hass und Hetze im Internet bedrohten unsere Demokratie, warnt Andreas Voßkuhle.  In: Tagesspeigel vom 27.12.2025;

Sturm, Daniel Friedrich (2025b) : „Frei sprechen ja – unsichtbar hetzen nein“. Bayern für Klarnamenpflicht im Internet, in: Tagesspiegel vom 26.12.2027; (12.1.2026)

Wenzek, Morten (2025) Klarnamenpflicht im Internet?: Demokratie muss Bürger unter Pseudonym aushalten. Ein Kommentar von Morten Wenzek