Bundesregierung muss Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ als ungenügend zurückweisen

Bündnis für humane Bildung (2026)_Stellungnahme_zur Bestandsaufnahme der Expertenkommission (PDF, 10 S.)

Das Bündnis für humane Bildung, ein Netzwerk von Pädagogen, Psychologen, Medizinern und Neurobiologen, fordert eine Überarbeitung der Empfehlungen

Offenburg / Stuttgart, den 23.06.2026
Die Handlungsempfehlungen, die von der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 24.06.2026 vorgelegt werden, verfehlen nach Auffassung des Bündnisses für humane Bildung (https://die-pädagogische-wende.de/) ihren eigentlichen Auftrag: den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Risiken digitaler Medien.

Die Hauptkritikpunkte des Bündnisses für humane Bildung:

  1. Die Kommission empfiehlt die frühe Digitalisierung und Nutzung von Netzdiensten und KI, ohne die Risiken für Lernen, Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung ausreichend zu berücksichtigen.
  2. Der Vorrang des Schutzes vor Teilhabe und Befähigung wird aufgegeben.
  3. Die Empfehlungen widersprechen wesentlichen entwicklungspsychologischen und schulpädagogischen Erkenntnissen.
  4. Mit dem Vorschlag der Kommission, den Straftatbestand „digitale Vernachlässigung“ einzuführen, sollen Eltern gezwungen werden, digitale Medien schon bei Kindern in der Erziehung einzusetzen.

Statt den Schutzgedanken ins Zentrum zu stellen, stellt die Kommission Schutz, Teilhabe und Befähigung als gleichrangige Ziele nebeneinander. Damit wird ein grundlegender entwicklungspsychologischer Zusammenhang ausgeblendet. Prof. Ralf Lankau, Sprecher des Bündnisses, kritisiert:

„Kinder benötigen zunächst Schutzräume und eine altersgerechte Entwicklung, bevor sie digitale Risiken eigenständig bewältigen können. Insbesondere die Fähigkeit zur Selbststeuerung entwickelt sich erst im Laufe der Jugend und kann nicht einfach vorausgesetzt werden.“

Der Augsburger Schulpädagoge Prof. Klaus Zierer, selbst Mitglied in der Kommission, schreibt in seiner Funktion als Ordinarius für Schulpädagogik auf eine Anfrage des Bündnisses für humane Bildung zum Ergebnis der Expertenkommission:

„Es gibt Situationen, in denen der Schutz wichtiger ist als jede Teilhabe oder jede Befähigung. Konkret: Der präfrontale Kortex ist ein Schlüssel für Teilhabe und Befähigung. Er braucht allerdings mindestens bis zum 16. Lebensjahr, bis er so weit ausgereift ist, dass die Selbststeuerung umfassend gelingen kann. Davor ist autonome Teilhabe eingeschränkt, angesichts des Suchtpotenzials, beispielsweise der sozialen Medien, vielfach unmöglich und daher nicht zu vereinen mit dem Schutzauftrag.“

Stattdessen wird von der Kommission eine weitreichende Digitalisierung der frühen Kindheit empfohlen. Digitale Medienbildung und KI-Kompetenzen sollen bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen verankert werden, was selbst die digitalaffine Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) ablehnt und frühestens für die Sekundarstufe I empfiehlt. Sogar ein verpflichtendes „KI-Seepferdchen“ wird vorgeschlagen, bei dem Grundschulkinder online ein Zertifikat erwerben. Während unsere Nachbarländer die Frühdigitalisierung revidieren, wird in Deutschland von Experten eine Empfehlung ausgesprochen, die wissenschaftlich hoch umstritten ist und vor der Papst Leo XIV. in seiner Enzyklika „Magnifica Humanitas“ vehement warnt:

„Wir müssen uns darin schulen, auf KI zu verzichten und wir müssen unsere Jugend vor der Verheißung der perfekten Maschine schützen, vor jener subtilen Verführung, die das menschliche Denken gerade dann nutzlos erscheinen lässt, wenn es am notwendigsten ist.“ (MH 140)

Prof. Klaus Zierer hat schon im Vorfeld zu diesem Irrweg, den die Kommission vorschlägt, Stellung bezogen:

„Die KI-Besoffenheit von Bildungspolitik, Schulaufsicht und einem großen Teil der Erziehungswissenschaften wirkt derzeit wie ein Brandbeschleuniger nach Jahren des Zündelns mit dem Feuer der Digitalität, das bereits großen Schaden angerichtet hat.“ (Pressemitteilung zur Enzyklika „Magnifica Humanitas“)

Zierer fordert deshalb klare Schutzmaßnahmen vor Digitaltechniken und Onlinediensten, darunter ein Verbot privater Smartphones an Schulen, Altersgrenzen für soziale Medien sowie eine deutliche Begrenzung der Bildschirmzeiten.

Besonders kritisch bewerten wir die Empfehlung, den Begriff der „digitalen Vernachlässigung“ in das Familienrecht aufzunehmen. Damit wird ein absurder neuer Straftatbestand konstruiert. Es wird gefordert, dass Eltern ihre Kinder möglichst früh an digitale Medien heranführen müssten, um ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden. Zur Absicherung will die Kommission den Tatbestand der „digitalen Vernachlässigung“ in das BGB aufzunehmen ( HE 7, S. 33). Eine solche rechtliche Weichenstellung würde den staatlichen Schutzauftrag in sein Gegenteil verkehren und nur die Umsätze der Digitalwirtschaft fördern.

Die Handlungsempfehlungen sind selbstwidersprüchlich: Einerseits fordert die Kommission die frühestmögliche Nutzung digitaler Medien, gleichzeitig schlägt sie den massiven Ausbau einer Therapieinfrastruktur für zu erwartende geschädigte Kinder auf Grund eben dieser zu frühen Nutzung vor. Statt Kinder und Jugendliche durch klare Regeln zu schützen und die Anbieter in die Pflicht zu nehmen (Stichwort: Anbieterhaftung), soll das Geschäftsfeld Jugendpsychiatrie und -therapie ausgebaut werden, wohl eine Fata Morgana angesichts leerer Kassen. Dies zeigt den ganzen Widersinn dieser Empfehlungen.

Die Kommission beantwortet vor allem die zentrale Frage nicht, welche Bedingungen Kinder für eine gesunde körperliche, soziale und geistige Entwicklung tatsächlich benötigen. Die Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, Neurobiologie und Pädagogik zur Bedeutung von Bewegung, Spiel, direkter sozialer Interaktion, analogem Vorlesen, Lesen, Schreiben und konzentriertem Lernen werden nur unzureichend berücksichtigt. Die Wissenschaft ist sich einig: dafür brauchen Kinder keine digitalen Medien, denn sie machen Kleinkinder und Kinder krank.

Die Aufgabenstellung, Kinder vor den Risiken der digitalen Medien zu schützen, sie aber gleichzeitig auf die digitale Welt vorzubereiten, also zur Medienmündigkeit zu erziehen, wird zugunsten ihrer Auslieferung an die Absatzinteressen der IT-Branche umgedeutet. Statt eine antizyklische, altersbedingte Medienerziehung zu fordern, hebelt die Expertenkommission jeglichen Schutz durch die sinnwidrige Gleichsetzung von Schutz, Teilhabe und Befähigung aus. Damit fällt sie auch den hunderten Elterninitiativen wie „Smarter Start ab 14“ in den Rücken. Die Empfehlungen der Kommission lesen sich stattdessen wie eine Absicherung des Absatzes digitaler Geräte. Prof. Manfred Spitzer, der schon vor Jahrzehnten vor den Risiken digitaler Medien warnte, übt als Mediziner eine heftige Gesamtkritik:

„Wie können wir unsere nächste Generation vor den Risiken und Gefahren der Nutzung digitaler Medien schützen? Wer glaubt, dass die Handlungsempfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom 24.Juni 2026 hierzu Antworten liefern, der irrt. Digitale Medien verursachen nachweislich eine Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung, wobei je nach Entwicklungsphase soziale, grobmotorische, sprachliche, feinmotorische und kognitive Fähigkeiten betroffen sind.

In Bildungseinrichtungen lenken digitale Medien ab, verhindern Lernprozesse und reduzieren langfristig ihre Bildung (mit der Langzeitfolge eines höheren Demenzrisikos). Zur Vermeidung liefert der Bericht keinerlei Handlungsempfehlungen. Ebenso wenig werden massive gesundheitliche Schäden wie Kurzsichtigkeit (mit der Langzeitfolge Erblindung), körperliche Inaktivität (mit den Langzeitfolgen Übergewicht, Herzinfarkt, Schlaganfall) sowie Schäden durch die Entstehung von Sucht und Depressivität im Bericht diskutiert.“

Statt einer Strategie der frühen Digitalisierung braucht Deutschland eine altersgerechte Medienerziehung. Diese muss dem neu zu bewertenden Dreiklang aus Schutz als primäre Aufgabe, entwicklungsgemäßer Befähigung und altersgerechter Teilhabe folgen. Kinder müssen zudem vor Überforderung, Abhängigkeit und kommerzieller Ausbeutung geschützt werden. Erst auf dieser Grundlage können sie Medienkompetenz entwickeln und schrittweise an die digitale Welt herangeführt werden, auch übrigens, um selbst zu entscheiden, ob und was sie davon überhaupt nutzen wollen.

Das Bündnis für humane Bildung fordert die Bundesregierung daher auf,

  • diese Handlungsempfehlungen der Expertenkommission nicht zur Grundlage zukünftiger Gesetzgebung zu machen, sondern mit einem neu und interdisziplinär besetzten Gremium unter Einbeziehung gemeinwohlorientierter und digitalkritischer Vertreter zu arbeiten,
  • die Empfehlungen grundlegend im Sinn emanzipatorischer und medienkritischer Positionen zu überarbeiten,
  • sowie unabhängige entwicklungspsychologische, pädagogische und medizinische Expertise in der Diskussion und den Empfehlungen stärker zu berücksichtigen,
  • klare Altersgrenzen und Schutzregelungen für Smartphones, soziale Medien und KI-Anwendungen zu beschließen,
  • die kommerziell gesteuerte Digitalisierung und Datafizierung sozialer Systeme zu hinterfragen und reale Freiräume für Kinder und Jugendliche zu fördern und zu schützen,
  • den Schutz von Kindern und Jugendlichen wieder zum Leitprinzip des Kinder- und Jugendschutzes zu machen, statt die Alternativlosigkeit digitaler Transformation zu propagieren.

Kinder brauchen zum gesunden Aufwachsen und zu gutem Lernen soziale Beziehungen, keine KI und digitale Maschinen. Sie leben und lernen nicht digital, sondern immer real und im sozialen Umfeld. Sie brauchen eine gesunde Kindheit in der wirklichen Welt. Der Schutz ihrer Entwicklung muss Vorrang vor den Interessen technologischer und wirtschaftlicher Akteure haben. Schulen wiederum haben einen klaren Bildungs- und Erziehungsauftrag, in dessen Zentrum keine Technik, sondern immer das Individuum steht. Daran müssen sich die neuen (!) Handlungsempfehlungen ausrichten, nicht an der jeweils aktuellen (und morgen schon obsoleten) Digitaltechnik.

Eine ausführliche Stellungnahme des Bündnisses für humane Bildung ist in Vorbereitung

Bündnis für humane Bildung

i.A. Prof. Dr. Joachim Bauer (Prof.Joachim.Bauer@posteo.de)
Prof. Dr. Ralf Lankau (ralf.lankau@lankau.de)
Prof. Dr. Manfred Spitzer (manfred.spitzer@uni-ulm.de)
Peter Hensinger M.A.

https://die-paedagogische-wende.de/

Pressekontakt: Prof. Dr. Ralf Lankau, Tel. 0781 – 9485 070, ralf.lankau@lankau.de

Bündnis für humane Bildung: Hochschullehrer, Wissenschaftler und engagierte Bürger gründeten 2017 das „Bündnis für humane Bildung“. Ihre wissenschaftlich fundierte Überzeugung lautet: Bildung lässt sich nicht digitalisieren! Digitale Instrumente können Bildungsprozesse nur unterstützen. Zu den Initiatoren gehören Prof. Dr. Paula Bleckmann (Alanus Hochschule, Bonn), Prof. em. Dr. Gertraud Teuchert-Noodt (Universität Bielefeld) und Prof. em. Dr. Dr. Manfred Spitzer (Universität Ulm).

Website: https://die-pädagogische-wende.de/

Bündnis für humane Bildung als Interessengemeinschaft (IG) vertreten durch:
Prof. Dr. phil. Ralf Lankau und Peter Hensinger, M.A.