Schulen handeln, weil es um die Kinder geht, während Ministerien Probleme weiter akademisch zerreden
An der Gemeinschaftshauptschule Zülpich gilt seit dem neuen Schuljahr eine Smartphone-Regelung, die beispielhaft ist. Die Rektorin Frau Türk erläutert das Konzept im Interview. Lehrer und Eltern handeln, weil sie nicht zusehen wollen, wie tagtäglich die Kinder den Risiken digitaler Medien ausgeliefert sind. Während in Gremien der Bundesregierung Professoren darüber akademische Diskussionen führen, welche Risiken nun wirklich „evidenzbasiert“ seien, in Bildungsministerien darüber fabuliert wird, was juristisch an Restriktionen möglich sei oder nicht, und Monat für Monat verstreicht, handeln Schulen. Denn für sie ist die Praxis das Kriterium der Wahrheit.
„Zum kommenden Schuljahr tritt an unserer Schule eine neue Regelung zum Umgang mit Smartphones in Kraft. In diesem Interview stellt sich unsere Schulleiterin Frau Türk den wichtigsten Fragen zu den anstehenden Änderungen. Alle genaueren Informationen wurden den Schülerinnen und Schülern, sowie den Eltern und Erziehungsberechtigten bereits in einem Brief mitgeteilt. Für mehr aktuelle Informationen zu unserem Schulalltag folgt uns auch auf Instagram unter @ghs.zuelpich. (Youtube-Text)“
Aus dem Inhalt (angegeben sind die Minuten):
- 0:00 Wieso haben Sie sich für ein Handyverbot entschieden?
- 1:24 Wo auf dem Gelände gilt das Verbot?
- 1:56 Für wen gilt die neue Regel?
- 2:17 Gibt es Ausnahmen?
- 2:56 Warum war das Verbot notwendig?
- 4:09 Was wollen Sie den Schülerinnen und Schülern sagen?
- 4:54 Wird es irgendwann Lockerungen geben?
- 5:28 Welche Alternativen gibt es in den Pausen?
Handykonzept der GHS Zülpich
Stand: Juli 2026
1. Neuerung
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 tritt eine neue Smartphone-Regelung an der Schule in Kraft. Diese sieht vor, dass Smartphones den gesamten Schultag über – auch in allen Pausen und auf dem Weg zur Sporthalle – ausgeschaltet im Schulranzen verbleiben müssen.
2. Medienbildung als Auftrag der Schule
Medienbildung ist ein Auftrag der Schule und in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft von großer Bedeutung. Diesem Auftrag möchten wir in unterschiedlichen schulischen Settings gerecht werden. Unsere iPad-Koffer bieten die Möglichkeit, digitales Arbeiten zu erlernen und Inhalte im Internet kritisch zu hinterfragen. Auch das Smartphone wird mit all seinen Möglichkeiten im Unterricht thematisiert – vor allem als Arbeitsmittel. Im Vordergrund stehen dabei ein kritischer Blick auf die Gefahren im Internet sowie der Schutz persönlicher Daten, aber auch der Kompetenzerwerb im Umgang mit Tablets und Computern als technische Arbeitsmittel. Die langjährige Zusammenarbeit mit der Polizei und ein Elternabend zu diesem Thema sind nur zwei Bausteine unseres Medienkonzepts.
3. Ziel
Die Neuregelung soll die Konzentration der Schülerinnen und Schüler erhöhen und dadurch bessere Leistungen im Unterricht unterstützen. Die Reizüberflutung durch eine ständige Nachrichtenflut kann Stress verursachen und lenkt vom Unterricht ab. Zudem sollen die sozialen Kontakte in den Pausen gefördert werden, da mehr Zeit für Spiel, Gespräche und persönliche Begegnungen bleibt. Auch der Schutz der Privatsphäre soll gestärkt und die Schule als geschützter Raum erfahrbar werden – dies kommt auch dem friedlichen Miteinander im Schulalltag zugute. Digitale Endgeräte sollen in der Schule vorrangig als Arbeitsmittel wahrgenommen werden.
4. Erreichbarkeit
Sollten Eltern ihre Kinder am Vormittag in dringenden Fällen erreichen müssen, besteht die Möglichkeit, im Sekretariat anzurufen oder eine E-Mail an Frau J. oder Frau H. zu senden.
5. Konsequenzen bei Verstößen
Hält sich eine Schülerin oder ein Schüler nicht an die Regelung, wird das Handy – wie bisher üblich –eingezogen und am Ende des Schultages zurückgegeben, an AG-Tagen frühestens um 13:15 Uhr. Bei wiederholten Verstößen werden die Eltern per E-Mail informiert und gebeten, das Handy persönlich in der Schule abzuholen.
Sollte sich das Handynutzungsverhalten bei einzelnen Schülerinnen und Schülern dennoch nicht ändern, behält sich die Schule weitergehende erzieherische Maßnahmen im Rahmen der geltenden schulrechtlichen Bestimmungen vor, sowie die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz NRW (SchulG).
