Aufruf: Humane und emanzipierende Bildungspolitik vs. digitale Transformation

Der Bildungsnotstand in Deutschland vertieft sich. Vor 10 Jahren versprach die Kultusministerkonferenz eine Wende durch die Digitalisierung des Erziehungswesens. Die Wende scheiterte. Mindeststandards in Lesen, Rechnen, Schreiben und Sprachkompetenz werden immer weniger erreicht. Heute stellt die Erziehungswissenschaft fest: Die Digitalisierung ist nicht die Lösung, sondern ein zentrales Problem. Schon Kleinkinder beherrschen zwar die Bedienung von Touchscreens, geraten aber dabei in die Abhängigkeit der Tech-Konzerne. Kinder und Jugendliche leben in TikTok-Parallelwelten und werden in Filterblasen indoktriniert. Immer mehr sind gefangen im Netz. Die psychische und körperliche Gesundheit unserer Kinder leidet, das Bildungsniveau sinkt, das demokratische Bewusstsein erodiert. So hilfreich Digitaltechnik in vielen Lebensbereichen sein kann, so kritisch muss sie beim Einsatz in Bildungseinrichtungen reflektiert werden. Gefordert sind politische Entscheidungen für eine an den Bedürfnissen des Menschen orientierte Bildungspolitik.

Nach dem Rausch kommt der Kater – IT und KI in Schulen

Über den Einsatz von IT und KI-Systemen in Schulen wird weltweit kontrovers diskutiert. Seit Jahren dominieren Digital- und Technikgläubigkeit den Diskurs. Versprochen wird die Lösung der Bildungsprobleme durch IT- und jetzt KI-Systeme. Sie verdrängen humanistische, kritisch-reflektierende Positionen und ersetzen sie durch quantifizierende Statistik der Psychologie und empirischen Bildungsforschung. Doch es gilt: Der Mensch wird am Du zum Ich (Martin Buber). Nach anfänglicher Euphorie über IT in Schulen kommt nun weltweit die Ernüchterung. Bei aktuellen IT-Konzepten für Bildungseinrichtungen stehen nicht das Lernen und pädagogischer Nutzen im Mittelpunkt, sondern wirtschaftliche Interessen der IT-Anbieter und Aspekte der Datenökonomie (UNESCO, 2023).

Der Einsatz von IT in Schulen nutzt der IT-Wirtschaft, nicht dem Lernen. (UNESCO, 2023)

Das Karolinska Institut (Stockholm) stellt in einem von der Regierung angeforderten Gutachten fest, die Annahme, dass die Digitalisierung die von der schwedischen Bildungsbehörde erwarteten positiven Effekte habe, beruhe nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen (Karolinska, 2023). Der dänische Minister für Bildung und Kinder entschuldigte sich öffentlich, Kinder zu „Versuchskaninchen in einem digitalen Experiment“ gemacht und Schulen den großen Tech-Konzernen unterworfen zu haben, weil man „in die Wunder der Digitalwelt verliebt“ gewesen sei (Dänemark, 2024 und Teil 2, Kap. 2). In Deutschland hingegen fordern Digitallobbyisten nach den zwei Digitalpakten für Schulen (2018 und 2024) den „Digitalpakt Kita“, obwohl alle Projekte zur Frühdigitalisierung in Nachbarländern gescheitert sind und diese zurückrudern. Die negativen Folgen für Kinder und Jugendliche durch digitale Endgeräte und sozial nur genannten Medien und Netzdienste sind vielfach wissenschaftlich belegt: Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, Ängste, Depressionen, Einsamkeit u.v.m. (Haidt, 2024)

Sogenannte „soziale“ Medien machen Kinder und Jugendliche krank und unglücklich. (Haidt 2024)

Immer mehr Länder reglementieren den Einsatz von privaten (!) Geräten in Schulen und beschließen altersabhängige regulatorische Maßnahmen für Smartphones und Netzdienste auch außerhalb der Schule, um Kinder und Jugendliche vor kommerziellen Anbietern und deren Geschäftspraktiken zu schützen. Nur Deutschland (und die Schweiz) rüsten Schulen digital weiter auf (siehe Teil 2, Kap. 4), verpflichten Eltern zur Finanzierung (Bayern) und glauben, mit Appellen an Eltern und Projekte zur Medienpädagogik gegen IT-Monopole und manipulative, persuasive (verhaltensändernde) Technologien punkten zu können.

Wer KI nutzt statt Aufgaben selbst zu lösen, verlernt das kritisch-reflektierte Denken. (Gerlich, 2025)

Es besteht Diskussionsbedarf. Alle Beteiligten in der Bildungs- und Schulpolitik, Schulträger und Kollegien in Kindergärten, Kitas und Schulen, aber auch Pädiater, Psychologen und Eltern müssen aktiv werden, damit sich Bildungspolitik in Deutschland wieder am Bedarf der Lehrenden und Lernenden für gelingende Bildungsbiografien ausrichtet und nicht an technischen Entwicklungen und wirtschaftlichen Interessen. Wir brauchen eine öffentliche, interdisziplinäre und ergebnisoffene Diskussion, wie eine Erziehung zur Medienmündigkeit alterskonform gelingt. Das erfordert das Lernen von medialen analogen Basisfertigkeiten in Sprechen, Lesen, Schreiben, Kommunikation und sozialer Kompetenz, die Voraussetzung dafür sind, dass Jugendliche die digitalen Medien selbstbestimmt und reflektiert nutzen, statt von ihnen beherrscht zu werden. Weil diese Impulskontrolle erst nach dem 16. Lebensjahr ausreift, beschließen immer mehr Länder Smartphone-Verbote- und Verbote sozialer Medien bis zu diesem Alter. Das ist ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt. Nachfolgend sind konkrete Vorschläge für weitere mögliche Maßnahmen zur Diskussion formuliert. Damit schließt dieser Aufruf an das Moratorium vom 17.11.2023 an, das einen öffentlichen, transparenten und ergebnisoffenen Diskurs über die Digitalisierung von Schulen und Kitas und deren Folgen fordert, ergänzt um konkrete Maßnahmen. (Moratorium, 2023)

Unsere konkreten Forderungen:

  1. Re-Humanisierung des Bildungssystems statt Ökonomisierung, statt Privatisierung und Standardisierung durch (Informations-)Technik.
  2. Fokus auf Allgemeinbildung und ästhetische Erziehung statt verkürzender Berufsvorbereitung, Medieneinsatz (analog und digital) nur nach Fachlogik.
  3. Primat der Pädagogik und Didaktik, Unterricht nach pädagogischen Leitlinien statt High-Tech-Agenda und kleinteiliger Lernstandskontrolle und Leistungsvermessung.
  4. Verbot privater Endgeräte in Schulen und Verbot kommerzieller Social-Media-Dienste für Minderjährige unter 16 Jahren.
  5. Generell: Erziehung zu Mündigkeit, Reflexionsvermögen und Selbstverantwortung statt Selbstentmündigung durch technische Systeme (KI).

Maßnahmen für eine humane und emanzipierende Bildungspolitik

Mit Bildung gewinnt man keine Wahlen. Bildungspolitik ist seit jeher ein Stiefkind politischer Diskurse. Kinder und Jugendliche haben bis heute keine Lobby, was zuletzt in der Corona-Pandemie drastisch deutlich wurde. Deutschland hat (nach Polen) die längsten Schulschließungen (ifo 2021), obwohl Fachvertreter der Pädiatrie, Psychologie und Pädagogik eindringlich vor Schulschließungen gewarnt haben. Das deutsche Bildungssystem ist laut John Hattie generell ungerecht, ineffizient und gesellschaftsschädlich (Fokken 2025). Ohne intellektuell, kulturell und historisch gebildete Menschen aber haben freiheitlich-demokratische Gesellschaften keine selbstbestimmte Zukunft. Sie regredieren zu feudalistischen Strukturen und dem voraufklärerischen Recht des Stärkeren, zu Willkür und dem Durchsetzen der Partikularinteressen von Eliten (Habermas, 2022).

1 Maßnahmen der Politik

Bildung ist ein Menschenrecht (Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und Art. 28 der Kinderrechtskonvention). Staatliche Bildungseinrichtungen sollten den „res extra commercium“ (die dem Kommerz entzogenen Sache(n) außerhalb des Geschäftsverkehrs) zugeordnet und vor kommerziellen Interessen bewahrt werden. Das Bildungssystem kostet, wie das Gesundheitssystem, Geld, aber beide Systeme sind elementar für soziale Gemeinschaften.

Bildungsverständnis. Es muss dringend über das grundsätzliche Bildungsverständnis (humanistische Allgemeinbildung vs. zweckorientierte Kompetenzorientierung) diskutiert werden. Die von Wirtschaftsverbänden getriebene frühe Berufsorientierung und Fokussierung auf Wi-MINT-Fächer vernachlässigt die Allgemeinbildung und ästhetische Erziehung als Grundlage des reflektierten Selbst- und Weltverständnisses und eines ganzheitlichen humanen Bildungskonzepts.

Bildungsgerechtigkeit. Das elementare Ziel ist, Bildungschancen nach Fähigkeit und Leistungsbereitschaft für alle zu ermöglichen. Herkunft und soziales Umfeld sind zwar noch vor dem Besuch von Kita und Grundschule existenziell prägend. Aber eine frühe und gezielte sprachliche Förderung ermöglicht es allen Kindern, ihre individuell möglichen Bildungspotentiale auszuschöpfen.

Bildungsföderalismus als Stärke der Bildungslandschaft begreifen. Zentralisierung (etwa als nationale Bildungscloud) entspricht der Logik digitaler Systeme (Optimierung der Datensammlung und -auswertung), widerspricht aber der Gestaltungsfreiheit und Kreativität der Handelnden vor Ort. Bund und Länder haben das Recht und die Pflicht, Bildungspläne, Ziele und Rahmenbedingungen zu fixieren. Das pädagogische Handeln selbst wird aber vor Ort geplant, verantwortet und realisiert (Stichwort Teilautonomie).

Interdisziplinäre Diskussion. Auflösung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SEK) als derzeit einseitig mit empirischen Bildungsforscherinnen und -forschern besetzte Kommission. Ersatz durch ein interdisziplinär besetztes Gremium mit Vertretern der Allgemeinen Pädagogik, der Allgemeinen Didaktik und der Fachdidaktiken und der Medienpädagogik, der Lern- und Entwicklungspsychologie, der (Bildungs-)Informatik, der Medienethik, der kulturellen und politischen Bildung u.a. (siehe: Positionspapier zur Weiterentwicklung der KM-Strategie ‹Bildung in der digitalen Welt› https://www.medienpaed.com/article/view/1487 (17.2.2025)

Qualifiziertes Personal statt immer mehr (Digital-)Technik. Notwendig sind für Kitas, Kindergärten und Schulen mehr Erzieher und Erzieherinnen und qualifizierte Lehrkräfte, Psychologinnen und Psychologen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Das Recht auf einen KiTa-Platz darf nicht nur rechtlich, sondern muss praktisch gesichert sein. Zu stärken sind das analoge Spiel und Naturerfahrung, der Ausbau der Angebote von Sport, handwerklichem Lernen, Musik und Theaterspielen schon in der Grundschule. Darüber hinaus müssen Lehrpersonen von allen Aufgaben befreit werden, die nicht unmittelbar mit dem Unterricht selbst zu tun haben, wozu es dringend mehr Personal in den Schulsekretariaten braucht.

2 Maßnahmen der Schulträger und Lehrkräfte

Ganzheitliches Bildungsverständnis. Kitas, Kindergärten und Grundschulen vermitteln ein ganzheitliches Bildungsverständnis. Zur Allgemeinbildung gehören die ästhetische und kulturelle, historische, naturwissenschaftliche, soziale und politische Bildung. Neben den elementaren Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen, Zuhören) werden von Beginn auch gestalterische Fähigkeiten (Kunst, Musik) und sensomotorische Fertigkeit vermittelt und geübt.

Renaissance der Didaktik. Durch den verordneten Einsatz digitaler Technik wird im Unterricht das didaktische Kerngeschäft fortlaufend marginalisiert. Lehrpersonen müssen wieder die Möglichkeit bekommen, sich mehr auf das Problem der Vermittlung bildungsrelevanter Inhalte im Unterricht zu konzentrieren. Bildung ist Zielpunkt jeder Vermittlung und Aneignung, die Sache selbst muss wieder zur Führgröße des Unterrichts werden. Unterricht ist kein Selbstzweck, er geschieht um der Erkenntnis bestimmter Inhalte willen. Die Lösung der notorischen Probleme unzureichender Vermittlung ist nicht die Digitalisierung, sondern eine Renaissance der Didaktik.

Kitas, Kindergärten und Grundschulen bleiben in der pädagogischen Arbeit bildschirmfrei. Die negativen Erfahrungen mit Frühdigitalisierung in den skandinavischen Ländern und der fehlende Nutzen, das Ablenkungspotential oder sogar negative Auswirkungen von digitalen Endgeräten im Unterricht für Lernprozesse, Aufmerksamkeit, Konzentration u.a. (Karolinska, Spanien) begründen den Einsatz analoger und manueller Medien und Techniken (Bücher, Schreiben auf Papier, Zeichnen ….).

Öffentliche Schulen arbeiten ausschließlich mit staatlich geprüften Unterrichtsmaterialien. In 13 der 16 Bundesländer sind nur von den jeweiligen Kultusministerien geprüfte Unterrichtsmaterialien zugelassen. Diese Regelung wird auf Online-Angebote ausgeweitet, da viele der Open Education Ressourcen (OER) von Lobbyorganisationen und Wirtschaftsverbänden zur Verfügung gestellt werden, Werbung enthalten (können) und interessengeleitet argumentieren.

Wissenschaftliche Bibliotheken als validierte Quellen. Internetrecherchen und die Validierung von Information und Quellen im Netz wird selbst für Wissenschaftler immer schwieriger, weil zunehmend mehr und gezielt falsches KI-generiertes Material (Fake News, Deep Fake-Videos) das Netz überschwemmt. Daher sind für Bildungseinrichtungen nichtkommerzielle, wissenschaftlich validierte Bildungsbibliotheken eine conditio sine qua non.

Unterricht nach Fachlogik und Fachdidaktik. Die Kompetenzorientierung mit Fokus auf kleinteilige Messbarkeit nach Kompetenzrastern und -stufen zwecks automatisierter Prüfbarkeit durch digitale Endgeräte vermittelt weder Fachlogik noch Zusammenhänge. Daher sind die Fachdidaktiken zur Vermittlung bildungsrelevanter Inhalte im Unterricht zu stärken.

Smartphoneverbot. Private digitale Endgeräte (Smartphones, Tablets, Wearables) werden in Schulen verboten, dürfen nicht mitgebracht werden bzw. werden vor Unterrichtsbeginn weggeschlossen. Werden digitale Geräte im Unterricht gebraucht, werden ausschließlich von der Schule gestellte Geräte genutzt, der Zugang zu Webdiensten ist zu unterrichtsrelevanten Seiten („White List“) möglich.

„Elternpädagogik“. Schulträger und Lehrkräfte erarbeiten zusammen mit Medienpädagogen, Pädiatern und Psychologen einen Medienführerschein für Eltern, analog zu den Forderungen der UN Kinderrechtsorganisation, um diese für die notwendigen Regeln und Regularien bei der Mediennutzung ihrer Kinder zu unterstützen.

3 Maßnahmen der Eltern

Eltern haben eine Aufsichts- und Erziehungspflicht. Bildungsbiografien gelingen nur, wenn Eltern und das direkte soziale Umfeld dem Kind Aufmerksamkeit, Fürsorge und Pflege angedeihen lassen. Die ersten Lebensmonate und Jahre sind grundlegend für die gesamte spätere Entwicklung und mögliche Bildungsbiografien.

Sprich mit mir. Die Sprachentwicklung eines Kindes und damit Sprachverständnis und Sprachvermögen entwickelt sich in den ersten drei Lebensjahren. Ob es tatsächlich 45 Millionen Wörter sind und damit 30 Millionen Wörter mehr als Kinder aus bildungsfernen Milieus hören (Hart, Risley 2003) sei dahingestellt. Aber dass Kinder, mit denen man spricht, Vorteile in der Sprachbildung und ein positiveres Selbstwertgefühl haben, weil man aufmerksam mit ihnen agiert, ist unbestritten (Zierer, 2023).

Vorbildfunktion. Kinder beobachten aufmerksam, was Eltern, ältere Geschwister und Peers vormachen oder mit einem Karl Valentin zugeschriebenen Bonmot: „Kinder brauchen nicht erzogen werden, sie machen uns eh alles nach“. Eltern orientieren sich darum bei der Mediennutzung ihrer Kinder an den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, Pädiater und Psychologen. Eine Kampagne ist „Bildschirmfrei bis drei“ (https://bildschirmfrei-bis-3.de/), eine andere ist „Wait until 8th“ (Smartphones frühesten mit 14 Jahren; https://www.waituntil8th.org/). Vor allem aber brauchen sie Zeit und Zuwendung.

Eine kindgerechte Kindheit und Spielzeug. Kinder brauchen Aufmerksamkeit und Freiräume zum Spielen. Sie brauchen soziale Ansprache, Gemeinschaft und Bewegung. Gutes Spielzeug besteht aus 10 Prozent Spiel und 90 Prozent Kind. Was Kinder nicht brauchen sind Bildschirme und Displays (als Babysitter).

Selbsthilfegruppen. Das Bewusstsein über schädliche Folgen dysfunktionaler Bildschirmmediennutzung ist noch nicht präsent. Daher schließen sich weltweit Eltern, zum Teil mit Schulträgern und Lehrerkollegien zusammen und werden selbst aktiv. Sie gründen Initiativen wie „Smarter Start ab 14“ in Hamburg (in den USA: Wait until 8th). Smartphones bekommen Jugendliche frühestens mit 14 Jahren (besser: 16), vorher nur Handys (dump phones) ohne Internetzugriff. Zugang zu kommerziellen „Social Media“-Diensten (Instagram, WhatsApp, TikTok u.a.) ist frühestens mit 16 (in Frankreich mit 18) Jahren erlaubt.

Widerspruchsrecht und Lehrmittelfreiheit. Viele Anwendungen digitaler Bildschirmmedien in Schulen erleichtern den Lehrkräften das Arbeitsleben haben aber für die SchülerInnen keinen Vorteil. Dagegen sollten Eltern ebenso Einspruch erheben können wie gegen die verpflichtende Finanzierung digitaler Endgeräte durch Eltern. Stattdessen: Die in der Schule benötigten Geräte stellt der Schulträger. Nur dann haben Schulträger und Lehrkräfte das vollständige Zugriffsrecht auf diese Geräte und können sie nach Bedarf des Unterrichtens konfigurieren.

Zeitbegrenzungen und White Lists für Web-Adressen. Eltern müssen einfache Möglichkeiten haben, die Nutzungszeiten digitaler Endgeräte zu begrenzen, nur jugendfreie Dienste zuzulassen (White List) und das WLAN bzw. den Netzzugang für den Abend/die Nacht zu sperren.

4 Maßnahmen der Pädiater und Psychologen

Im Kinder- und Jugendarzt, dem Verbandsorgan des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands wurden 2024 Empfehlungen zu Bildschirmmedien für Kinder und Jugendliche von den ersten Lebensjahren bis zu Sek II veröffentlicht. Diese sind, geordnet nach Entwicklungsstufen und Lebensalter, zum Download als PDF-Datei, verlinkt. Die Übersichtsseite für die „Empfehlungen zu Bildschirmmedien für Kinder und Jugendliche: https://die-pädagogische-wende.de/empfehlungen-zu-bildschirmmedien-fuer-kinder-und-jugendliche/

Die PDF-Dateien sind nach Altersstufen geordnet publiziert:

Empfehlungen zu Bildschirmmedien bis zum 3. Lebensjahr. Kinder- und Jugendarzt, 55.Jg. (2024) Nr. 05/24, S. 225-227. PDF:

Empfehlungen zu Bildschirmmedien: Von Drei bis zur Lesekompetenz, in: Kinder- und Jugendarzt, 55.Jg. (2024) Nr. 05/24, S. 225-227.

Empfehlungen zu Bildschirmmedien: Das Grundschulalter. in: Kinder- und Jugendarzt, 55. Jg. (2024) Nr. 06/24, S. 392-394.

Empfehlungen zu Bildschirmmedien: Die Sekundarstufe 1 (1. Teil), in: Kinder- und Jugendarzt, 55. Jg. (2024) Nr. 07/24, S. 450-452.,

Empfehlungen zu Bildschirmmedien Die Sekundarstufe I (2. Teil), n: Kinder- und Jugendarzt, 55. Jg. (2024) Nr. 08/24, S. 514-.517,

Empfehlungen zu Bildschirmmedien Die Sekundarstufe II (1. Teil), in: Kinder- und Jugendarzt, 55. Jg. (2024) Nr. 09/24, S. 584-586;

Empfehlungen zu Bildschirmmedien: Die Sekundarstufe II (2.Teil), in: Kinder- und Jugendarzt, 55. Jg. (2024) Nr. 10/24, S. 656-658

5 Maßnahmen für Anbieter digitaler Angebote für Minderjährige

Digitale Souveränität. Deutschland und Europa müssen digital souverän werden (Peter Altmaier, 2019). Dominanz und Willkür US-amerikanischer IT- und KI-Monopole machen den Wechsel zu europäischen Anbietern mit lokaler Datenhaltung und Geschäftsführung nach europäischem Recht (EU-DSGVO, Digital Market Act, Digital Services Act EU AI Act) zwingend. Anbieter von digitalen Dienstleistungen schützen Kinder und Jugendliche aktiv und verpflichten sich, in Kooperation und unter Leitung von Kinderschutzverbänden klare Kinder- und Jugendschutzrichtlinien für Online-Dienste zu formulieren und einzuhalten.

Dezentralisierung und Datenminimierung. Geschäftsmodelle der Daten- und Plattformökonomie beruhen auf möglichst vielen und möglichst vollständigen Protokollen von Nutzer- und Verhaltensdatendaten. Nutzerorientierte Konzepte speichern nur technisch absolut notwendige Daten. Anbieter von Applikationen für Minderjährige verpflichten sich, nur die technisch notwendigen Daten zu speichern und beim Schließen der Anwendung (Session) zu löschen.

Hosting nur bei deutschen/europäischen Providern. Trotz des mit den USA ausgehandelte Privacy Shield-Abkommen kann die EU-Bürger nicht wirksam davor schützen, dass US-Geheimdienste anlasslos, zeitlich unbegrenzt und ohne wirksame Zweckbindung Daten von Europäern bei als Dienstleistern fungierenden US-Unternehmen abgreifen können“ (LfDI 2022a + b). Hosting in Deutschland bedeutet hier Datenschutz und Rechtssicherheit.

Öffentliche Schulen arbeiten ausschließlich mit Open and Free Source Software. Als Software werden ausschließlich nichtkommerzielle, Betriebssysteme (Linux) und Open Source-Anwendungen eingesetzt statt proprietärer, herstellerabhängiger Systeme (Ausnahme: Berufsschulen). Eingesetzt wird Software, die lokal (ohne Internetverbindung) funktioniert. Werden Netzdienste benötigt (Lernmanagementsoftware, digitale Bibliotheken u.ä.) werden diese entweder auf landeseigenen Servern oder bei lokalen Providern gehostet. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über VPN (Virtual Private Network).

Verbindliche Alterszugangskontrollen und Transparenz. Analog zu den Vorgaben in Australien werden die Plattformbetreiber verpflichtet, zuverlässige und nachprüfbare Alterszugangsbeschränkungen zu Netzdiensten einzurichten und deren Einhaltung nachprüfbar sicher zu stellen. Inhalte und deren Auswahlkriterien für Angebote an Minderjährige sind transparent zu machen und zu veröffentlichen (z.B. analog der Zugangskontrollen zum Online-Banking).

Verbot von Tracking und Profiling Minderjähriger. Das Nutzerverhalten von Kindern und Jugendliche unter 16 Jahren darf nicht aufgezeichnet (getrackt) und es dürfen keine Nutzerprofile (digitale Zwillinge) aus den Daten Minderjähriger generiert werden.

Verbot von Dark Patterns. Anbieter von Inhalten und Diensten für Minderjährige verpflichten sich, auf den Einsatz manipulativer Designtechniken und persuasiven (verhaltensändernden) Technologien, sogenannte Dark Patterns, zu verzichten. Sie setzen keine suchtfördernden Designtechniken bei Software für Kinder und Jugendliche ein. Das gleiche gilt für suchtfördernde Techniken (endlose Seiten/infinite scroll, Glücksspielelemente, Ingame-Verkäufe u.a.).

Verantwortung für Inhalte. Die Sonderstellung von Plattformen als Infrastruktur (keine Verantwortung für die auf den Plattformen publizierten Inhalte) ist zu ersetzen durch eine presserechtliche Regelung, wie sie für Verlage und Sendeanstalten in Deutschland gilt.

Initiatoren:

  • Dr. med Uwe Büsching, Kinder- und Jugendarzt (Stiftung Kind und Jugend), Bielefeld
  • Dr. Mario Gerwig, Lehrer für Mathematik und Chemie, Gymnasium Leonhard, Basel
  • MA Peter Hensinger, Bündnis für humane Bildung, Stuttgart
  • Prof. Dr. phil. Ralf Lankau, Kunstpädagoge und Professor für Mediengestaltung und Digitaldesign HS Offenburg
  • Prof. Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer, Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III, Ulm
  • Prof. Dr. Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik und Schulpädagogik, Universität Augsburg

Kontakt: Redaktion „Die Pädagogische Wende“ (die-paedagogische-Wende@futur-iii.de)

Erstunterzeichner des Aufrufs

  1. Dr. Marcus Andries, Dipl.-Math., StD, Fachleiter für Philosophie/Ethik, Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium), Rottweil
  2. Prof. Dr. Peter Bender, Universität Paderborn, Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik, Paderborn
  3. Prof. Dr. Hans Christoph Berg, Dipl. Psychologe, Professor für Didaktik und Schulpädagogik an der Philipps-Universität/Marburg
  4. Prof. Dr. Armin Bernhard, i. R. Professor für Allgemeine Pädagogik
  5. Prof. Dr. Guy Bodenmann, Universität Zürich, Psychologisches Institut, Lehrstuhl für Klinische Psychologie Kinder/Jugendliche & Paare/Familien
  6. Prof. Dr. Michael Böhnke, Systematische Theologie, Bergische Universität Wuppertal
  7. Prof. em. Dr. Carl Bossard, Gründungsrektor Pädagogische Hochschule PH Zug
  8. Dr. Marion Bremsteller, Diplom-Pädagogin (Universität)
  9. Emil Brütsch, Diplom-Ingenieur, Elterninitiative „Eltern für eine gute Schule“
  10. Dr. Jutta Breithausen, Bergische Universität Wuppertal
  11. Sabine Burg de Sousa Ferreira, Professorin für Mediendramaturgie, Fakultät Medien, Hochschule Offenburg
  12. Prof. Dr. med. Friedrich Edelhäuser Fakultät für Gesundheit, Universität Witten/Herdecke
  13. Elias Errerd, Kunstlehrer und Künstler, Klosterschulen Offenburg
  14. Reinhild Felten, Grundschullehrerin, stellv. Schulleiterin i.R.
  15. Marion Fischer, Realschullehrerin i. R.
  16. Ks. Prof. Ute Florey, UdK Berlin
  17. Maria Froitzheim, Grundschullehrerin i.R., Bonn
  18. Dr. Georg Geiger, Lehrer, Basel/Tenniken CH
  19. Dr. med. Dr. h.c. Michaela Glöckler, Kinder-und Jugendärztin
    Univ.-Prof. Dr. Frank Göttmann, Fakultät für Kulturwissenschaften, Historisches Institut, Universität Paderborn
  20. Univ.-Prof. Dr. Frank Göttmann, Fakultät für Kulturwissenschaften,
    Historisches Institut, Universität Paderborn
  21. Dr. Günter Gottschlich, OStR i.R., Tübingen
  22. Dr. phil. Wolfram Grams, Oberstudiendirektor i. R., stellv. Bundesvorsitzender der Humanistischen Union
  23. Univ.-Prof. Dr. Johannes Grebe-Ellis, Physiker und Physikdidaktiker
  24. Prof. Dr. Bernhard Hackl, Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Schulpädagogik, Abteilung Schulpädagogik, Graz
  25. Ulrich Hecker, Grundschulrektor i.R., ehem. Stellv. Vorsitzender des Grundschulverbands (2006-2020)
  26. Ulrike Hans M.A., Lehrbeauftragte Sprachgestaltung, Schauspiel, Rhetorik, Freie Hochschule Stuttgart
  27. Prof. Dr. Ulrich Heinen, Gestaltungstechnik und Kunstgeschichte, Institut für angewandte Kunst- und Bildwissenschaften (IAKB), Univ. Wuppertal
  28. Prof. em. Dr. habil. Edwin Hübner, Lehrer und Medienpädagoge, ehem. Inhaber des von Tessin-Lehrstuhls für Medienpädagogik an der Freien Hochschule Stuttgart
  29. Prof. Dr. Rainer Kaenders, Mathematisches Institut Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  30. Prof. a.D. Helmuth Kern, ehemals Fachdidaktik Bildende Kunst, Verbreiterungsfach Bildende Kunst/Intermediales Gestalten am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Esslingen
  31. Dr. Beat Kissling, Psychologe und Erziehungswissenschaftler/Gymnasiallehrer, Zürich
  32. Dr. Dieter Korczak, Soziologe und Sachbuchautor, Berlin
  33. Prof. Dr. Martin Korte, Am Heckenkamp 31, 38302 Wolfenbütttel
  34. Prof. Dr. Jochen Krautz, Präsident der Gesellschaft für Bildung und Wissen e.V., Univ. Wuppertal
  35. Prof.Dr.Hans-Dieter Kübler, Barenhorst 53, 33824 Werther
  36. Prof. Dr. Joachim Kunstmann, Evangelische Theologie / Religionspädagogik, Pädagogische Hochschule Weingarten
  37. Privatdozent Dr. Axel Bernd Kunze, Privatdozent für Erziehungswissenschaften an der Universität Bonn, Schulleiter
  38. Ingo Leipner, Journalist und Lehrbeauftragter HAW, Worms
  39. Dr. Oliver Leistert, Universität Innsbruck
  40. Simon Leusch, Gymnasiallehrer für Physik und Mathematik, Lünen
  41. Jutta Löchner, ehem. Vorsitzende der LE der Gymnasien in NRW e.V.
  42. Dr. Matthias Lugauer, .Maria-Ward-Realschule, Mindelheim
  43. Hubert Luszczynski, Ltd. Regierungsschuldirektor a.D., Freier Schulberater
  44. Dr. Dipl.-Psych. Rüdiger Maas, M.Sc., Generationenforscher
  45. Roland Meloefski, Gymnasiallehrer
  46. Hon.Prof. Dr. Christoph Möller, Chefarzt, Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Auf der Bult – Zentrum für Kinder und Jugendliche, Hannover
  47. Prof. Dr. Christian Montag, Professor für Molekulare Psychologie, Universität Ulm
  48. Prof. Dr. Richard Münch, Soziloge, Universität Bamberg
  49. Prof. em. Dr. theol. Martin Ohst, Bergische Universität Wuppertal, Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften, Evangelische Theologie
  50. Alain Pichard, Sekundarlehrer Biel (CH), Grossrat der Grünliberalen Partei, Mitglied der kantonalen Bildungskommission, Gründer des Condorcet-Blogs
  51. Elke Rauh-Reinschmidt, Lehrerin für Sonderpädagogik
  52. Prof. Dr. Ingo Reuter, Institut für Evangelische Theologie, Paderborn
  53. Dr. Klaus Scheler, Physikdidaktiker (Kindergarten bis Klasse 10), ehem. am Institut für Naturwissenschaften, Geographie und Technik, Pädagogische Hochschule Heidelberg
  54. HS-Prof. i.R. Mag. Dr. Heribert Schopf, Pädagogische Hochschule Wien, Österreich
  55. Regine Schwarzhoff, Elternverein-NRW e.V., Stellv. Landesvorsitzende,
    Recklinghausen
  56. Dr. Nils B. Schulz, Gymnasiallehrer, Berlin
  57. Dr. Jo-Hannah Simstich, Ita-Wegman-Schule, Klinikschule am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
  58. Prof. Dr. Thomas Sonar, Institut für Partielle Differentialgleichungen, TU Braunschweig
  59. Prof. Dr. Dipl.-Ing. Birgit Spies, Professorin für Bildung und Digitalisierung, Hochschule Fresenius Online Plus GmbH, Köln
  60. Prof. em. Dr. Hubert Sowa, ehem. Kunst und ihre Didaktik, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg.
  61. Prof. Dr. Heinz Stapf-Finé, Professor für Sozialpolitik, Direktor Europa-Institut für Sozial- und Gesundheitsforschung, Alice Salomon Hochschule, 12627 Berlin
  62. Dr. phil. Elmar Straube, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Augsburg, Lehrstuhl für Schulpädagogik
  63. Prof. Dr. Dr. habil. Gertraud Teuchert-Noodt, Kiel,
  64. Dr. phil. Norbert R. Vetter, Hünfelden
  65. Karin Walter, Sonderschulpädagogin, Hesselhurst
  66. Prof. Dr. Ysette Weiss, Johannes Gutenberg-Universität, Institut für Mathematik, AG Fachdidaktik Mathematik, Mainz
  67. Prof. Dr. Dirk Westerkamp, Theoretische Philosophie, Universität Kiel
  68. Prof. Dr. Susanne Wildhirt, Dozentin Bildungs- und Sozialwissenschaften, Pädagogische Hochschule Luzern
  69. Prof. Dr. Dr. h.c. Erich Ch. Wittmann, Technische Universität Dortmund, Fakultät Mathematik, Projekt Mathe 2000
  70. Prof. Dr. Tomáš Zdražil, Freie Hochschule Stuttgart

Organisationen und Bündnisse

• Bündnis für humane Bildung
• Gesellschaft für Bildung und Wissen e.V.
• Initiative „Eltern für eine gute Schule NRW“

Weiterführende Information und Hintergründe:

Aufruf Teil I (Web): Nach dem Rausch kommt der Kater – IT und KI in Schulen
Aufruf Teil I (PDF ): Nach dem Rausch kommt der Kater – IT und KI in Schulen

Folien Lankau zur Pressekonferenz: Folien Appell zur Bildungspolitik_2025

Aufruf Teil II (Web): Nach dem Rausch kommt der Kater – Die Hintergründe
Aufruf Teil II (PDF ): Nach dem Rausch kommt der Kater – Die Hintergründe

Aufruf Teil III (Web): Nach dem Rausch kommt der Kater – Literatur und Quellen
Aufruf Teil III (PDF ): Nach dem Rausch kommt der Kater – Literatur und Quellen