Warum GenAI in der Schule mehr schadet als nutzt

Seit November 2022 sind Apps der „generativen Künstlichen Intelligenz“ (genAI) auf dem Markt. Wie nicht anders zu erwarten, fordern Anbieter, Wirtschaftsverbände und die üblichen Stiftungen den KI-Einsatz in Schulen und Bildungseinrichtungen, begleitet von den üblichen Digitalenthusiasten, Influencer und „Bildungsaktivisten“. Dumm nur, dass man wenig lernt, wenn man diese „Bullshit Generatoren“ (Stallmann, 2026) im Unterricht und (Hoch)Schulen einsetzt statt sich selbst etwas zu erarbeiten.

Eine außergewöhnliche Allianz

„“Wir“, das sind elf Personen aus Landesinstituten und aus der Wissenschaft, die mit der Unterstützung der Bertelsmann Stiftung die nachfolgenden Empfehlungen entwickelt haben“, heißt es in den „Empfehlungen für eine veränderte Lern- und Prüfungskultur“ vom Juni 2025. Von Peter Hensinger (diagnose funk)

Demokraten nennen ihren Namen und zeigen ihr ein Gesicht

Warum Klarnamen im Web für den demokratischen Diskurs notwendig sind.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, plädiert für Klarnamen im Netz aus, So könnten Hass und Hetze eingedämmt, die Diskurskultur im Netz rationaler gestaltet, das Netz „entgiftet“ werden. Sofort kommt Widerspruch aus Internet-Community und Presse – als sei Meinungsfreiheit an das Recht auf Anonymität gekoppelt oder man müsse in sozial nur genannten Medien aktiv sein, um diese zu kritisieren. Eine Gegenrede.

Social Media-Verbot ab 16: Die juristisch relevanten Argumente

In Australien gilt seit dem 10. Dezember 2025 das weltweit erste Verbot für kommerzielle Social-Media-Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Erst ab diesem Alter dürfen Dienste wie Facebook, Instagram & Co. genutzt werden. (1). Der entscheidende Schachzug der australischen Regierung: Die Anbieter selbst müssen die Altersabfrage organisieren und sicher stellen, dass geltende Rechtsnormen eingehalten werden.

Pädagogik zwischen Technisierung und Resonanz

Publikation der AG „Gegen die Ökonomisierung der Bildung“ in der GEW Hessen, erschienen im Dezember 2025. Das Arbeitsgruppenteam: Dr. Gabriele Frenzel, Maria Heydari, Günter Köhler, Thomas Sachs, René Scheppler, Herbert Storn, Eva Maria Wehrheim.

EU-Parlament: Social Media Zugang erst ab 16 Jahren

Brüssel, 20.11.2025. Soziale Medien wie Tiktok, YouTube, Instagram sollten nach Ansicht des EU-Parlaments erst ab 16 Jahren erlaubt sein. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für die Forderung nach einem entsprechenden EU-weiten Mindestalter. 13- bis 16-Jährigen solle der Zugang nur mit Zustimmung der Eltern möglich sein, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments.