„Angst muss man nicht vor Maschinen haben, sondern vor den Menschen, die sie entwickeln und missbrauchen.“

Der Papst warnt in seiner ersten Enzyklika vor existenziellen Risiken der Künstlichen Intelligenz für Individuen und Völker. Ralf Lankau hofft auf neue Impulse in der Diskussion. Zugleich ist er sicher: Widerstand ist möglich! Mit ihm sprach Ralf Wurzbacher.

Die Päpste und die KI

Positionen der Katholischen Kirche zur Künstlichen Intelligenz. Von Andreas Büsch. Erschienen in: RUplus – Magazin für den Religionsunterricht, 27. April 2026 (reliplus.de) des Bistums Mainz

Gleich zwei Päpste sind der Antichrist …

… wenn man Trumpisten und Tech-Faschisten glaubt. Die immense Bedeutung der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ (d.i. automatisierte Datenverarbeitung) für das Leben der Menschen kann man einschätzen, wenn man die warnenden Texte von gleich zwei Päpsten (Franziskus und Leo XIV.) und die konträre Position vom Investor Peter Thiel dazu liest, der generell jeden, der diese Technik reglementieren möchte, zum Antichristen erklärt.

Regeln für „Social Media“ als Kinder- und Jugendschutz

Endlich wird auch in Deutschland parteiübergreifend über die notwendige Einschränkung und Regulierung von „Social Media“ debattiert. Das Ziel sind verbindliche Regeln für digitale und netzbasierten Medien für Minderjährige, wie es für alle anderen Medien Praxis ist.

Warum GenAI in der Schule mehr schadet als nutzt

Seit November 2022 sind Apps der „generativen Künstlichen Intelligenz“ (genAI) auf dem Markt. Wie nicht anders zu erwarten, fordern Anbieter, Wirtschaftsverbände und die üblichen Stiftungen den KI-Einsatz in Schulen und Bildungseinrichtungen, begleitet von den üblichen Digitalenthusiasten, Influencer und „Bildungsaktivisten“. Dumm nur, dass man wenig lernt, wenn man diese „Bullshit Generatoren“ (Stallmann, 2026) im Unterricht und (Hoch)Schulen einsetzt statt sich selbst etwas zu erarbeiten.

Eine außergewöhnliche Allianz

„“Wir“, das sind elf Personen aus Landesinstituten und aus der Wissenschaft, die mit der Unterstützung der Bertelsmann Stiftung die nachfolgenden Empfehlungen entwickelt haben“, heißt es in den „Empfehlungen für eine veränderte Lern- und Prüfungskultur“ vom Juni 2025. Von Peter Hensinger (diagnose funk)

Demokraten nennen ihren Namen und zeigen ihr ein Gesicht

Warum Klarnamen im Web für den demokratischen Diskurs notwendig sind.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, plädiert für Klarnamen im Netz aus, So könnten Hass und Hetze eingedämmt, die Diskurskultur im Netz rationaler gestaltet, das Netz „entgiftet“ werden. Sofort kommt Widerspruch aus Internet-Community und Presse – als sei Meinungsfreiheit an das Recht auf Anonymität gekoppelt oder man müsse in sozial nur genannten Medien aktiv sein, um diese zu kritisieren. Eine Gegenrede.

Social Media erst ab 16: Die juristisch relevanten Argumente

In Australien gilt seit dem 10. Dezember 2025 das weltweit erste Verbot für kommerzielle Social-Media-Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Erst ab diesem Alter dürfen Dienste wie Facebook, Instagram & Co. genutzt werden. (1). Der entscheidende Schachzug der australischen Regierung: Die Anbieter selbst müssen die Altersabfrage organisieren und sicher stellen, dass geltende Rechtsnormen eingehalten werden.