Kinder sind kein Content! (Pressemeldung des BZKJ)
Nicht nur im Urlaub: Kinderfotos gehören nicht ins Netz! Pressemeldung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) (20.6.2025)
Über die notwendige Besinnung auf das Erziehen und Unterrichten
Nicht nur im Urlaub: Kinderfotos gehören nicht ins Netz! Pressemeldung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) (20.6.2025)
Policy Exchange, ein führender Think Tank des Vereinigten Königreichs, fordert ein Smartphone-Verboten in Schulen als pragmatische und präventive politische Maßnahme. Policy Exchange ist eine unabhängige, überparteiliche Wohltätigkeitsorganisation, deren Aufgabe es ist, neue politische Ideen zu entwickeln und zu fördern, die zu besseren öffentlichen Dienstleistungen, einer stärkeren Gesellschaft und einer dynamischeren Wirtschaft führen.
Blick auf die Bildschirmmediennutzung im Kontext der neuen AWMF-Leitlinie. In: Pädiatrische Praxis 101, 15-22 (2024). Von Uwe Büsching
Die Studien, die Gesetzliche Krankenkassen (GKVn) in Auftrag geben und veröffentlichen sind von hoher Qualität und Information. . Aber es gibt auch Anlass zur Kritik. Von Uwe Büsching
Die Leitlinie zur Prävention des dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend fokussiert auf die Beratung und richtet sich an Kinder- und Jugendärzte, Ärzte für Sozial- und Jugendmedizin sowie Ärzte für Suchtmedizin.
Leider wird die eher im verborgenen stattfindende Bedrohung der sexuellen Belästigung im Internet wenig beachtet. Bericht zur Ecpat Veranstaltung zu Digitalisierung im Dezember 2023 in Berlin. Von Uwe Büsching
Die gewaltsame Eskalation des Nahost-Konflikts erzeugt und verstärkt Hass, der in Form von Videos oder Kommentaren über Social Media und sonstige Plattformen verbreitet wird. Die Masse aktueller Rechtsverstöße ist ein Beleg für unzureichende Vorsorgemaßnahmen vieler Plattformen. Dies fließt in die bereits laufenden Verfahren der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ) gegen Anbieter ein, die ihren Vorsorgepflichten nicht angemessen nachkommen. (PM des BzKJ vom 3.11.2023)