Ein Grundgesetz für Lehrer?

In der letzten Zeit haben wir einiges über unser Grundgesetz gehört. Seit 75 Jahren gibt es dem Zusammenleben der Menschen in Deutschland eine rechtliche Grundlage, nicht in den Details, aber in den grundlegenden Zügen. Es gilt für alle hier Lebenden, nicht zuletzt auch für Lehrer. Aber für diese müsste man es eigentlich noch ein wenig spezifizieren. Denn Lehrer haben ja in besonderer Weise mit unserem Gemeinwesen und unserer Zukunft zu tun – wir vertrauen ihnen immerhin unsere Jugend an. Von Michael Felten

Wenn der Chatbot das Denken übernimmt … (Teil I)

Oder: Warum automatisierte Datenverarbeitung keine Intelligenz ist, in Schulen weiter selbst gelernt werden muss – und Anstrengung lohnt. (Teil I) Erschienen in: Katholische Bildung, Heft 5/6 Mai/Juni 2024, S. 127-131. Von Ralf Lankau

Nach dem Schweizer PISA-Schock – Flucht in die Strukturen

Der Absturz bei der Lesekompetenz der Schweizer Schülerinnen und Schüler hat die Experten auf den Plan gerufen. Sie propagieren radikale Strukturreformen. So wollen sie den Defiziten entfliehen, die sie mitverursacht haben. Doch es fehlt nicht an den Strukturen, es fehlt an der Wirksamkeit der Schule. Von Carl Bossard

Der Taschenrechner, die Atombombe und ChatGPT

Die einen vergleichen ChatGPT mit dem Taschenrechner, die anderen mit der Atombombe. Auf der einen Seite stehen engagierte Lehrer, die die ganze Aufregung um die App übertrieben finden. Auf der anderen Seite befinden sich etliche der Chefs von Open AI, so deren Mitgründer Greg Brockman und Ilya Sutskever sowie der CEO Sam Altman. Sie warnen vor „existentiellen Bedrohungen“ für die Menschheit. Gastbeitrag von Gottfried Böhme.

Kritische Anmerkungen zu den Vorstellungen der Kultusministerkonferenz zum „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“

Untersucht wird der 34seitige Onlinebeitrag „Die ergänzende Empfehlung zur Strategie Bildung in der digitalen Welt“ (1), Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 09.12.2021. Dazu werden Aussagen aus den Hauptkapiteln „Einleitung“, „Lernen“, „Lehren“, „Weitere Arbeitsschwerpunkte“ zitiert, die die Vorgaben der KMK zum „digitalen Lehren und Lernen“ charakterisieren, um so die Zielrichtung der „Empfehlung“ zu verdeutlichen. Von Manfred Fischer, Berlin (14.04.2022)