Eine außergewöhnliche Allianz

„“Wir“, das sind elf Personen aus Landesinstituten und aus der Wissenschaft, die mit der Unterstützung der Bertelsmann Stiftung die nachfolgenden Empfehlungen entwickelt haben“, heißt es in den „Empfehlungen für eine veränderte Lern- und Prüfungskultur“ vom Juni 2025. Von Peter Hensinger (diagnose funk)

Demokraten nennen ihren Namen und zeigen ihr ein Gesicht

Warum Klarnamen im Web für den demokratischen Diskurs notwendig sind.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, plädiert für Klarnamen im Netz aus, So könnten Hass und Hetze eingedämmt, die Diskurskultur im Netz rationaler gestaltet, das Netz „entgiftet“ werden. Sofort kommt Widerspruch aus Internet-Community und Presse – als sei Meinungsfreiheit an das Recht auf Anonymität gekoppelt oder man müsse in sozial nur genannten Medien aktiv sein, um diese zu kritisieren. Eine Gegenrede.

Social Media-Verbot ab 16: Die juristisch relevanten Argumente

In Australien gilt seit dem 10. Dezember 2025 das weltweit erste Verbot für kommerzielle Social-Media-Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Erst ab diesem Alter dürfen Dienste wie Facebook, Instagram & Co. genutzt werden. (1). Der entscheidende Schachzug der australischen Regierung: Die Anbieter selbst müssen die Altersabfrage organisieren und sicher stellen, dass geltende Rechtsnormen eingehalten werden.

Warum Australiens Social-Media-Verbot richtig ist

Australien wagt einen Schritt, den Deutschland bislang scheut: Ein konsequentes Verbot sozial sich nur nennender Medien für Kinder und Jugendliche. Das Gesetz trat am 10. Dezember 2025 in Kraft und verbietet Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Snapchat. Von Peter Hensinger

EU-Parlament: Social Media Zugang erst ab 16 Jahren

Brüssel, 20.11.2025. Soziale Medien wie Tiktok, YouTube, Instagram sollten nach Ansicht des EU-Parlaments erst ab 16 Jahren erlaubt sein. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für die Forderung nach einem entsprechenden EU-weiten Mindestalter. 13- bis 16-Jährigen solle der Zugang nur mit Zustimmung der Eltern möglich sein, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments.

KI in der Schule. Lernhilfe oder falsche Versprechen?

Im November 2022 wurde ChatGPT publiziert, sofort als notwendige Technik für Schulen reklamiert. Die Diskrepanz zwischen Versprechen und Realität untersucht Manfred Spitzer in seinem Beitrag zu „KI in der Schule. Lern-Verstärker oder Betrugs-Turbo?“ (in: Nervenheilkunde 2025; 44, S. 745-755).

Menschliche Intelligenz, nicht KI, gehört ins Abitur

Warum beim Schreiben von Leitartikeln logisches Denken helfen würde. Im Spiegel vom 29.10.2025 titelt Armin Himmelrath, Künstliche Intelligenz (KI) gehöre nicht nur als Thema, sondern als technisches Hilfsmittel ins Abitur. Analoge Klausuren seien ein Irrweg. Die Argumentation ist so technikdeterministisch wie in der Sache falsch. Replik auf einen Spiegel-Leitartikel. Von Ralf Lankau

Jugendliches Humankapital als Basis der Wertschöpfung

Der ökonomistische Blick auf junge Menschen und Schule. Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. über die ökonomische Bedeutung der psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern. (IW-Report 49/2025)

Bildungsforscher warnt vor falsch verstandener Individualisierung des Lernens

Der australische Bildungsforscher John Hattie, weltweit bekannt durch sein Metastudien zur empirischen BIldungsforschung und Publkikationen (Visible Learning) warnt vor falsch verstandener Individualisierung des Lernens. (Dt. Schulportal, 27.10.2025)