Gewissenhafter Umgang mit digitalen Bildschirmmedien in Schulen

Titel:Forderung nach gewissenhaftem Umgang mit digitalen Bildschirmmedien in Schulen

Auf Antrag von Dr. Rudolf-Heinrich-Uwe Büsching und Dr. Gisbert Voigt (Drucksache Ic – 70) beschließt der 129. Deutsche Ärztetag 2025:

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) auf, Konzepte für eine von digitalen Bildschirmmedien freie Schule, außerhalb einer gewissenhaft geplanten Nutzung im Rahmen des Unterrichts, zu entwickeln. Ziel ist es, den in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen physischen und psychischen Schädigungen, die durch Nutzung digitaler Medien entstehen, präventiv entgegenzuwirken. Weiteres Ziel ist es, soziale Interaktionen von Schülerinnen und Schülern und deren Lern- und Konzentrationsfähigkeiten zu verbessern.

Begründung:

Nach den Schulgesetzen der Länder ist es unter anderem Aufgabe der Schulkonferenz, über Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, über den Vorschlag zur Nutzung der vom Schulträger bereitgestellten Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen in digitaler Form und Erlass einer Schulordnung (Pausenordnung) zu entscheiden. Darin enthalten ist der Umgang mit digitalen Bildschirmmedien im Unterricht und in den Pausen.

Jede Schulgemeinschaft kann somit bisher vor Ort entscheiden, ob und wie sie die Nutzung der digitalen Bildschirmmedien regelt. Diese schuleigenen Regelungen resultieren aus einem Informations- und Unterstützungsportfolio, dessen Medienaffinität für viele Entscheider nicht ersichtlich ist. Explizit sollten hier deshalb auch Konzepte für eine – von digitalen Bildschirmmedien – freie Schule aufgenommen und Schulen in diesem Sinne informiert werden.

Die Berichte über negative Folgen der digitalen Welten im Kindes- und Jugendalter mehren sich massiv. Ganz explizit ist hier nicht eine Einschränkung pädagogisch sinnvoller Nutzung digitaler Bildschirmmedien im Unterricht gemeint. Zu einer sinnvollen Nutzung digitaler Bildschirmmedien gehören in Medienpädagogik hochqualifizierte Lehrerinnen und Lehrer. Für hochqualifizierte Medienpädagogik ist die unterrichtsfremde und durch die Lehrkräfte kaum zu kontrollierende private Nutzung von Smartphones, Smartwatches und Ähnliches problematisch.

Studien zum rückläufigen Lernerfolg wurden zu lange mit Corona-Infektionen begründet. Warnungen zu den Effekten der digitalen Bildschirmmedien wurden nicht ernst genommen. Digitale Bildschirmmedien lenken ab, sie beeinträchtigen die Fähigkeit der Schüler, sich auf den Unterricht zu konzentrieren.

Die physischen wie psychischen Krankheiten, vor allem Depression (Ängste), die zunehmende Inzidenz von Angststörungen, die Einsamkeit und die Konzentrationsstörungen bedingen ärztliche Konsultationen. All dies und das riskante Nutzerverhalten bereitet uns Ärztinnen und Ärzten große Sorgen. Ein Verbot von privaten digitalen Bildschirmmedien in Schulen wird dazu beitragen, negative Folgen zu reduzieren. Deshalb muss ein bewussterer Einsatz digitaler Bildschirmmedien mit von der Schule kontrollierten Geräten in der Schule erfolgen.

Zudem halten wir es für dringend notwendig, mehr Geld für die Finanzierung im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen und von Mediensprechstunden an allen Schulformen (nicht nur Brennpunktschulen) einzurichten, um eine zeitgemäße, wertorientierte Medienerziehung bereits ab Geburt bei Eltern und Kindern zu ermöglichen.

Protokoll (PDF): 129. Deutscher Ärztetag – Leipzig, 27.05. – 30.05.2025 (S. 253f)