Wirtschaftsinteressen vor Kindeswohl?

UN-Kinderrechtskonvention 1989 und „Recht auf digitale Teilhabe“ 2021 – Aufforderung an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), sich dem Verbot kommerzieller, sozial nur genannter Dienste und privater digitaler Endgeräte (Smartphones) in Schulen anzuschließen.

Von Ralf Lankau und Uwe Büsching

Der Text (14 Seiten) als PDF: Lankau/Büsching: Socialmedia- und Smartphone- Verbot


Der Hintergrund

Diverse Länder haben, nachdem eine unmittelbare Kausalität – die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung – von digitalen Endgeräten für Entwicklungs- und Gesundheitsbeeinträchtigungen von minderjährigen Nutzern nachgewiesen worden ist, Alters- und Zugangsbeschränkungen und Verbote von Frühdigitalisierung, kommerziellen Internetdiensten und digitalen Endgeräten gesetzlich verankert.

Zuletzt hat Australien im November 2024 ein Gesetz verabschiedet, das kommerzielle Social-Media-Anwendungen erst ab 16 Jahren gestattet. Die australische Regierung begründet das Verbot mit den massiven, negativen Folgen für die physische und psychische Gesundheit, das Selbstwertgefühl und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen durch sozial nur genannte Plattformen. (1) Damit steht Australien in einer Gemeinschaft mit vielen anderen Staaten. Weltweit wird über entsprechende Verbote und altersabhängige Zugangsbeschränkungen diskutiert.

  • Der Bildungsausschuss des britischen Unterhauses, ‚House of Commons‘ (HoC 2024), hat am 23. Mai 2024 seinen vierten Bericht der Sitzungsperiode 2023-24 veröffentlicht. Darin analysiert die Kommission Auswirkungen von Bildschirmzeiten auf Bildung und Wohlbefinden und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und formuliert konkrete Empfehlungen für Schulträger, Eltern und den Gesetzgeber.
  • Mit der Veröffentlichung „Social Media and Youth Mental Health“ (U.S. Surgeon General, 2023) lenkte der Surgeon General der US-Gesundheitsbehörde die Aufmerksamkeit des amerikanischen Volkes auf ein dringendes Problem der öffentlichen Gesundheit: die Folgen des Umgangs mit Social Media Apps und Bildschirmmedien.
  • Die neugewählte schwedische Regierung hinterfragte die Digitalisierung und beauftragte das Karolinska Institut (große Stockholmer Universität) zur Erstellung eines Gutachtens; Das Karolinska Institut lässt keine Zweifel, dass digitale Medien den Schüler*innen nicht nützen. Das Gegenteil ist der Fall. Die schwedische Bildungsbehörde negiert, dass die Digitalisierung der Schulen große, negative Auswirkungen auf den Wissenserwerb hat.
  • In einem Gutachten für die Französische Regierung (2) wird gefordert, Kinder und Jugendliche vor den profitorientierten Strategien der Tech-Konzerne zu schützen, da diese Kinder und Jugendliche zu „Ware“ degradierten. Den Konzernen ginge es nur darum, die Aufmerksamkeit der Minderjährigen zu bekommen. Dafür setzten diese alle Formen der kognitiven Verzerrung ein, um Minderjährige an Bildschirmen zu halten, sie zu kontrollieren und ihre Interaktionen zu monetarisieren. Heranwachsende ab 15 Jahren sollten nur „ethische“ soziale Netzwerke nutzen, die sich als gemeinnützige Unternehmen definieren.
  • In den USA verklagen 33 US-Bundesstaaten den Facebook-Konzern wegen Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen. Die Bundesstaaten werfen dem Konzern vor, seine Onlinedienste „auf manipulative Weise so zu gestalten, dass Kinder abhängig werden und zugleich an Selbstwertgefühl verlieren“. (Meta, 2023 und Knobloch, 2023)

Trotz dieser Entwicklung, die ausschließlich den Schutz von Kindern und Jugendlichen umsetzt und eine kind- und jugendgerechte Entwicklung einfordert, spricht sich die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) gegen ein Social-Media-Verbot aus. Die Begründung der australischen Regierung, obige Sachverhalte oder ähnliche Entscheidungen in anderen Ländern werden dabei vollständig ignoriert. Die BzKJ behauptet aus Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention „Recht auf Zugang zu Informationen, Medien, Kinder- und Jugendschutz“ (1989) resultiere für junge Menschen ein Recht auf „digitale Teilhabe“.

Die BzKJ verkennt, dass der Begriff „digitale Medien, digitale Bildschirmmedien“ im Text von 1989 gar nicht auftaucht. Denn die meisten Anbieter und Dienste existierten schlichtweg noch nicht. Die mit der Bildschirmzeit und Bildschirmarbeit verbundenen Entwicklungsstörungen und Erkrankungen kannten die Verfasser der Kinderrechtskonvention schlichtweg nicht. Das World Wide Web wurde erst 1993 für die Öffentlichkeit freigeschaltet. Die heute dominierenden IT-Monopole wurden nach 1989 gegründet: Amazon 1994, Alphabet/ Google 1997, Facebook (Meta) 2004. Daher ist verständlich und notwendig, dass neuere (Medien) Entwicklungen ergänzt werden. Mittlerweile gibt es 26 Allgemeine Bemerkungen, die die UN-Kinderrechtskonvention ergänzen (Stand Dezember 2024). Digitale Medien werden in der „Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 (2021) Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld“ thematisiert. (3)

Gemäß

  • Artikel 17 [Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz]
    erkennen „die Vertragsstaaten die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, dass das Kind Zugang zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen hat, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben (3).

Der Zugang zu Medien für Kinder ist damit sicherzustellen, jedoch deklariert Artikel 17 der Kinderrechtskonvention indes keineswegs, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit dabei entbehrlich wird oder hinter das Recht zur Sicherstellung und Nutzung von Medien zurücktritt. Gemäß Präambel wurde die Kinderrechtskonvention u. a. „im Glauben an die Grundrechte und an die Würde des Menschen“ beschlossen. Mehrfach betont wird, „dass Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge“ haben, dass „das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt bedarf.“ (4)

So legt Artikel 3 der Kinderrechtsrechtskonvention verbindlich fest, dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes als ein wesentliche Gesichtspunkt, vorrangig zu berücksichtigen ist (5).

Keineswegs tritt damit die körperliche Unversehrtheit eines Kindes, welches das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gemäß § 1666 BGB umfasst, damit hinter das Recht zum Zugang von Medien zurück. Vielmehr sind Kinder vor Risiken, insbesondere Gesundheitsrisiken auch nach der Kinderrechtskonvention zu schützen. Die BzKJ hat schlichtweg unzulässig, indem Artikel 17 der Kinderrechtskonvention aus dem Normenkontext gerissen wurde, den Sinn und Zweck der Kinderrechtskonvention verdreht und absichtlich falsch deklariert.

Technikdeterminismus und Medienfixierung

Besondere Bedeutung erlangt, dass bei der Ausarbeitung der Empfehlung zu digitalen Medien ausschließlich pro-digitale Akteure beteiligt waren. Die „Allgemeine Bemerkung Nr. 25 basiert auf dem Bericht „Our rights in a digital world“ (6), herausgegeben von der der Organisation 5Rights Foundation in Kooperation mit der Western Sydney University, Australia und der London School of Economics and Political Science. Gründerin von 5Rights Foundation ist Baroness Beeban Kidron, eine Filmemacherin. Die 2013 gegründete Organisation soll der Förderung der Rechte von Kindern im Internet dienen. Die ursprünglich als iRights-Kampagne gegründete Organisation wurde 2018 in 5Rights umbenannt (7). Mäzen, Geldgeber oder Sponsoren werden nicht offengelegt und sind damit unbekannt. Die Stiftung steht nach eigener Aussage „an vorderster Front, wenn es darum geht, praktische Veränderungen für Kinder herbeizuführen, damit sie einen sachkundigen, kreativen und angstfreien Zugang zur digitalen Welt erhalten“. 5Rights Foundation benennt auf Ihrer Homepage

  • als Problem: „Digitale Produkte und Dienstleistungen bestimmen fast alle Aspekte des Lebens von Kindern, aber sie sind auf Profit ausgerichtet, nicht auf das Wohlbefinden der Kinder. Heute leidet jeder zweite Jugendliche unter 18 Jahren an den negativen Auswirkungen der Digitalisierung: Abhängigkeit von digitalen Geräten, Mobbing, Essstörungen, Selbstmord und sexueller Missbrauch im Internet – und alles nimmt in erschreckendem Maß zu.“
  •  Lösungsvorschlag ist: „Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern müssen im Mittelpunkt der digitalen Gestaltung und Entwicklung stehen. Technologieunternehmen müssen dafür verantwortlich gemacht werden, dass ihre Produkte und Dienstleistungen von vornherein und standardmäßig für Kinder und Jugendliche geeignet sind.“
  • Als Vision und Auftrag ist manifestiert: „Wir haben die Vision einer kinder- und jugendgerechten digitalen Welt, die sie kreativ, sachkundig und angstfrei nutzen können. Zu diesem Zweck setzen wir uns für einen Systemwandel ein, der sicherstellt, dass die digitale Welt von vornherein und standardmäßig auf sie zugeschnitten ist. Man möchte fragen, warum dies nicht schon seit 20 Jahren geschieht.“ (https://5rightsfoundation.com/; 8.12.2024))

Der Lösungsvorschlag als auch die Vision und Auftrag der 5Rights Foundation sind damit, da die digitale Welt von vornherein durch Technologieunternehmen auf Kinder zugeschnitten werden soll, auf eine zeitlich uneingeschränkte digitale Mediennutzung für Kinder und nicht auf Kindergesundheit ausgerichtet.

Gesundheitliche Folgen, die aus Überschreitungen der von Krankenkassen empfohlenen Nutzungsdauer von digitalen Medien für Kinder medizinisch resultieren und gesundheitliche Aspekte werden befremdlicherweise nicht thematisiert. Die Ziele und Interessen der 5rights Foundation laufen damit nach der eigenen Internetpräsentation dem Gesundheitssystem, der Kinderrechtskonvention und Wertesystematik des Grundgesetzes zuwider.

Im Übrigen sind die zentralen Probleme durch die Angebote der Plattformen (Mobbing, Sexting, Stalking, Anleitung zu Essstörungen und Selbstmord usw.) seit Jahren bekannt. Einige Plattformbetreiber weigern sich seit Jahren beharrlich, diese Probleme anzugehen, weil ihnen vermutlich kurzfristiger Profit und Rendite wichtiger sind als das Leiden Minderjähriger (siehe die Facebook-Files von Francis Haugen und Gerichtsverfahren gegen Meta; Haugen 2023). Spätestens seit dem Vortrag von Eric Schmidt an der Stanford Business School (Schmidt, 2024, dazu Lankau 2024, Rehfeld, 2024), bei dem er versehentlich Akteure, StartUps und den internationalen Wettbewerb offenlegte, sind gutgläubige Illusionen über das Vorgehen der IT-Monopole aus dem Silicon Valley und deren Umgang mit Nutzerdaten oder Mitbewerbern irrational. Die Kurzfassung: Klaut im Netz, was ihr braucht und macht damit so viel Geld, dass ihr auch noch die Anwälte bezahlen könnt.

Daher muss der Einsatz von US-Software und aktuellen KI-Anwendungen, zumal in Bildungseinrichtungen und der Relevanz der DSGVO, generell hinterfragt bzw. untersagt werden. Auch die australische Regierung verbietet zum Beispiel nicht den Zugang zum Internet oder digitalen Dienste, sondern adressiert mit dem Verbot gezielt Plattformbetreiber, die bewusst und vorsätzlich gegen existierende Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes verstoßen. Obwohl es unter verschiedenen medizinischen Gesichtspunkten Aufgabe des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist, sich diesem Verbot anzuschließen, wird stattdessen eine wirtschaftskonforme, technikdeterministische Haltung vertreten, nach der digitale Medien und Dienste Teil der Lebenswirklichkeit bereits von Kleinkindern und Kindern sein müssten und es nur darum gehen könne, Kindern und Jugendlichen den „sinnvollen Umgang“ zu vermitteln. Die BzKJ argumentiert damit wie die Plattformbetreiber, die ihr Geschäftsfeld gegen Kritik immunisieren wollen. Sie versuchen…

„… ihre Digitalprodukte als Teil einer neuen Natur des Menschen zu etablieren und sich so jeder Diskutierbarkeit zu entziehen. (…) Die Digitalkonzerne hoffen, dass ihre Produkte, bevor sie reguliert werden können, so tief in den Alltag, die Körper und die Psyche ihrer Kunden eindringen, dass sie als untrennbarer Teil des neuen Menschen erscheinen. “ (Maak 2024)

In Deutschland steht für diese technikfixierte Haltung, bezogen auf den Bildungsbereich, das Forum Bildung Digitalisierung (FBD 2024) ein Zusammenschluss von derzeit 10 Stiftungen (8). Ziel ist die generelle digitale Transformation von Schule und Unterricht. Daher sei z.B. bereits die Frage nach dem Nutzen und Mehrwert von Digitaltechnik im Unterricht falsch gestellt. Digitaltechnik sei Teil der Lebenswirklichkeit ebenso müsse sie Teil der Schulwirklichkeit werden (für: üble Nachrede, Mobbing, Alkohol, Prostitution, etc. -gilt das auch). Ihr Credo: „In Projekten, Publikationen und Veranstaltungen identifizieren wir Gelingensbedingungen für den digitalen Wandel an Schulen und navigieren durch die notwendigen Veränderungsprozesse“ (FBD 2022). Im Gefolge solcher Stiftungen finden sich selbstredend digitalaffine Lehrkräfte, Blogger und neuerdings „Bildungsinfluencer“, die Bildung ebenfalls nur noch „unter den Bedingungen der Digitalisierung“ diskutieren wollen.

Fragwürdige Quellen, Altersdefinitionen und schmale Datenbasis

Diese Einstellung als Grundhaltung – eine Kindheit und Jugend nur noch „unter den Bedingungen der Digitalisierung“ diskutieren zu wollen, vermittelt auch die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 25. Als Anspruchsgrundlage wird die Website und Broschüre „Our rights in a digital world “ der 5Rights-Foundation zitiert. Ihr Ansatz (approach): Da sie wüssten was funktioniere, sei das Ziel „bestehende Best-Practice-Standards fest und konsequent im regulatorischen Bereich, im Bereich der Technik und im öffentlichen Diskurs zu verankern.“ Zur empirischen Basis der Aussagen der Broschüre steht auf Seite 6:

„Etwa 709 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen neun und 22 Jahren wurden in 27 Ländern auf sechs Kontinenten befragt, um an dem Allgemeinen Kommentar zu den Rechten der Kinder in Bezug auf die zur digitalen Umwelt beizutragen. Sie boten Einblicke, wie sich die digitale Technologie auf ihre Rechte auswirkt und welche Maßnahmen sie zum Schutz dieser Rechte ergriffen sehen wollen.“

„Etwa 709 Kinder“ bedeutet bei 14 Altersstufen (von 9 bis 22 Jahren) und 27 Ländern exakt 1.87 (aufgerundet 2) Kinder pro Alter und Land, also z.B. zwei Neunjährige, zwei Zehnjährige usw. für jedes beteiligte Land. Für eine weltweite Untersuchung sind bei 195 Ländern 27 Länder weder repräsentativ noch für eine qualitative Studie als Statistik empirisch ausreichend. Eine Unterscheidung zwischen Kindern (bis ca. 12 Jahren), Jugendlichen (ab ca. 13 Jahren) und jungen Erwachsenen (ab 18 Jahren) liegt nicht vor. Ebenfalls wird nicht geschlechterspezifisch differenziert. Stattdessen wird verallgemeinernd von „Kindern bis 18 Jahren“ gesprochen, zugleich junge Menschen bis zum Alter von 22 Jahren befragt und mit Statements zitiert. Aus den einzelnen Statements lässt sich – da die Fragen nicht hinterlegt sind –nichts ablesen außer Statements ohne Kontext. Mit Aussagen Jugendlicher und junger Erwachsene wird die Digitalisierung von Kitas begründet, es wurden erst Kinder ab 9 Jahren befragt! Zudem ist fraglich, ob und wie wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Auswahl der Länder berücksichtigt und differenziert worden sind.

Im Ergebnis handelt es sich um nicht verifizierbare Statements von Jugendlichen zu unbekannten Fragen, die als „digital na(t)ives“ bereits digital sozialisiert sind. Thematisch zielführend ist hier die utopische Vorstellung des Statements des Historikers Harari, der in seinem Buch „Homo Deus“ von 2017 davon schwärmte, dass Menschen lediglich Instrumente seien, „um das Internet der Dinge zu schaffen, das sich letztlich vom Planeten Erde aus auf die gesamte Galaxie und sogar das gesamte Universum ausbreiten könnte. Dieses kosmische Datenverarbeitungssystem wäre dann wie Gott.“ (9) Ein Datenverarbeitungssystem zur Gottheit zu deklarieren ist schon sehr verwegen. Zum Jahreswechsel 2021/22 wurde Harari vom Chefredakteur des Handelsblatts gefragt, warum er kein Smartphone habe. Die Antwort dieses Wissenschaftlers, der sich dezidiert mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf menschliches Verhalten befasst, ist erhellend. Er sei nicht naiv und wisse, dass er in einer zunehmend smarten Umwelt auch ohne Smartphone verfolgt werden könne. Es gehe um mehr:

„Der Hauptpunkt ist, Ablenkungen fernzuhalten. Ich weiß, wie schwierig es ist, den Geist zu kontrollieren, konzentriert zu bleiben. Und außerdem: Die Menschen auf der anderen Seite des Smartphones – die klügsten Menschen der Welt – haben in den vergangenen 20 Jahren gelernt, wie man das menschliche Gehirn durch das Smartphone hacken kann. Denen bin ich nicht gewachsen. Wenn ich gegen die antreten muss, werden sie gewinnen. Also gebe ich ihnen nicht meinen Bildschirm, gewähre ihnen keinen direkten Zugang zu meinem Gehirn.“ (Matthes, 2021)

Aus genau diesem Grund werden weltweit Smartphoneverbote in Schulen durchgesetzt. Das könnte und sollte Ziel des Kinder- und Jugendschutzes und der Bildungseinrichtungen auch in Deutschland werden: Schutz vor Konzernen, die die „Hirne hacken“. So haben z.B. laut International Computer and Information Literacy Study (ICILS) 2023 zwar nahezu alle Schülerinnen und Schüler ein eigens Smartphone (98%) und sind auch täglich mehrere Stunden im Netz. (10) 40 Prozent dieser 14-jährigen Achtklässler können mit ihren Smartphones und Tablets aber nur konsumieren:

„Schülerinnen und Schüler, die nur die unteren beiden Kompetenzstufen erreichen, können auf dem Tablet nicht mehr als klicken und wischen. Das heißt, sie können beispielsweise einen Link finden und anklicken, aber die Information nicht einordnen und bewerten. (…) Der wesentliche Unterschied zu den höheren Kompetenzstufen ist, dass die Fähigkeit zu einer reflektierten und eigenständigen Nutzung fehlt. Dadurch können sie digitale Medien auch nicht für das eigene Lernen gewinnbringend nutzen.“ (Schulportal 2024)

Die rechtlich nicht haltbare Aussage des BzKJ-Präsidenten Sebastian Gutknecht „Ein generelles Verbot des Zugangs zu sozialen Medien stellt einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar“ (PM vom 3.12.2024; 11) ist vor dem Hintergrund solcher Studien tendenziös. 14jährige können TikToken, YouTuben, Gamen und Werbung erkennen. Sie kennen sich im Konsumerwerb mit unendlich vielen „brain rot“-Angeboten (12) zum „waste of time“ (reine Zeitverschwendung) bestens aus. Aber sie schauen nur zu, wie zuvor beim Trash-TV. Wer nun glaubt, mit ein paar Unterrichtsstunden Medienkunde und Medienpädagogik könne man gegen die von Plattformen im kommerziellen Web eingesetzten persuasiven (verhaltensändernden) Technologien und Psychotricks ankommen, verkennt, dass die Entwicklung von Psychotechniken zur Manipulation von Verhalten auf mehr als 100 Jahre Erfahrung zurückgreifen kann.

Der Begriff wurde von William Stern 1903 eingeführt, Hugo Münsterberg hat 1914 das Buch „Grundzüge der Psychotechnik“ publiziert. Die Weiterschreibung umfasst sowohl politische Propaganda wie die Klassische PR (Bernays, 1928) und die Werbepsychologie. Heute kann Nutzerverhalten nicht nur nach Nutzergruppen aufgezeichnet werden, sondern wird durch den Rückkanal der Apps für Daten personalisiert. Heutige Anbieter von Dienstleistungen und Waren, Propagandisten und Werber wissen, wer vor dem Bildschirm sitzt, sodass das Persönlichkeitsprofil ebenso bekannt ist wie das Konsumverhalten und die psychische Konstitution. Diese personalisierten Profile des gläsernen Nutzers, sein digitaler Zwilling, sind die Geschäftsgrundlage der Datenökonomie des Überwachungskapitalismus (Zuboff 2018).

„Facebook lenkt unsere Interessen, beeinflusst unsere Gefühle, Entscheidungen und Verhalten. Crystal Knows legt uns auf die Psycho-Couch und verrät jedem unser Persönlichkeitsprofil. (…) Jeden Tag werden viele Terabytes von Daten über Milliarden Menschen verarbeitet, über jeden von uns Megabytes gespeichert. Die Daten werden in lernfähige Algorithmen gespeist, die ein digitales Double von uns erzeugen, das sich ähnlich verhält wie wir. Damit kann man testen, welche Informationen uns zum Kauf bestimmter Produkte verleiten, zum Download eines Computervirus, oder zum Hass auf Flüchtlinge oder anderer Religionen.“ (Helbing 2018, S.2

Tausende Entwickler (Mathematiker, Psychologen, Kognitionswissenschaftler und Informatiker) – laut Harari die klügsten Menschen der Welt – haben in mehr als 100 Jahren und mit hunderttausenden Experimenten wissenschaftlich belegt, wie man Menschen über mediale Angebote „anstupsen“ (Nudging) oder massiv und direkt beeinflussen kann. Dagegen kommen nicht einmal akademisch gebildete und reflektierende Erwachsene an. Aber genau diese Techniken werden von kommerziellen Anbietern bei Angeboten für Kinder und Jugendliche eingesetzt.

Eine Forderung nach „digitaler Teilhabe“ Minderjähriger ist daher gesundheitsgefährdend (körperlich und psychisch) und sollte idealerweise erst möglich sein, wenn altersgemäße Zugangsberechtigungen und -beschränkungen sowie der generelle Schutz vor bestimmten Designtechniken und Inhalten gesichert ist! Die Begründung in Anlehnung einer nicht repräsentativen Studie der 5Rights Foundation geht aus den oben genannten Gründen fehl. Die BzKJ stellt sich selbst in Frage, wenn sie sich den Verbot von kommerziellen Plattformdiensten nicht anschließt, die persuasive (verhaltensänderende) Technologien (sogenannte „dark patterns (13) einsetzen. Zum Gesundheitsschutz der Kinder, dem Leitsatz der Kinderrechtskonvention, die das körperliche und geistige Wohlbefinden der Kinder in den Vordergrund stellt, sollte die BzKJ ein generelles Verbot der Profilierung Minderjähriger fordern – so, wie es in der Nordic Declaration von 2024 aktualisiert worden ist (14).

Die vorschnell geforderten Rechte des Kindes im digitalen Raum können überdies nicht ohne das in Art. 6 GG verankerte Erziehungsrecht der Eltern diskutiert werden. Abgesehen davon, dass Eltern verpflichtet sind, ihre Kinder vor Gesundheitsgefahren zu schützen, besteht für diese ein Mitbestimmungsrecht. Im Übrigen ist zu klären, wie der Umstand berücksichtigt wird, dass sich der digitale Raum rasant und vollständig verändert hat. Für das erste Jahrzehnt von 1989/1990 bis zur Jahrtausendwende galt das Ideal eines liberalen, weltoffenen „globalen Dorfes ohne Hierarchien und Profitdenken“, wie es John Barry Barlow in seinem Cybermanifest von 1996 idealisiert postulierte (Barlow 1996). Nach dem ersten Internetcrash im Jahr 2000 wandelte sich das Web zu einem kommerziellen Marktplatz, nach dem Bankencrash 2008 zu einer Daten- und Plattformökonomie, die die Daten ihrer Nutzer vermarktet und Probandenverhalten zur eigenen Profitmaximierung steuert.

Zweischneidiges Werkzeug: Generative Künstliche Intelligenz (genKI)

Dieser Umstand wird durch die im November 2022 publizierten Anwendungen der sogenannten „generativen Künstlichen Intelligenz“ (genKI) noch verschärft. Anbieter wie Investoren drücken Anwendungen in den Markt, die genuin menschliche Aufgaben wie das Schreiben von Texten, Gestalten von Grafiken und Bildern oder das Erzeugen von Videos und Kompositionen übernehmen. Aus einem Werkzeug (Textverarbeitung, Bildretusche, Videoschnitt) wird ein Instrument, das per Spracheingabe (Prompt) vermeintlich „gültige Ergebnisse“ liefert. Adressiert wird die Bequemlichkeit des Menschen, das Resultat ist Abhängigkeit von intransparenten Algorithmen. Selbstredend werden auch ChatBots als „Teil der Lebenswirklichkeit“ mit den gleichen Argumenten (die Technik ist da, wird genutzt …) massiv in den Markt und in die Schulen gedrückt. Dabei sind diese Anwendungen als doppelte Black Box (weder die Funktionsweise noch die verwendeten Daten sind transparent) nach EU-Recht und im Hinblick auf die DSGVO gar nicht zulässig. Ungezählte Verfahren wegen Datenschutzverstößen und Urheberrechtsverletzungen sind bereits weltweit anhängig.

Genutzt werden sie trotzdem, gerne auch in Schulen. Die Folgen, die vorhersehbar wie erwartbar waren, sind durch erste Studien belegt. Gemäß Matthäusprinzip (Wer hat, dem wird gegeben) bestehen für einige wenige Nutzer Vorteile, weil diese Standardaufgaben durch Vorwissen und Urteilskraft an digitale Tools delegieren und nur die Ergebnisse prüfen müssen. Der weitaus größte Anteil der Nutzer glaubt aber, sich die eigene Arbeit sparen zu können, delegiert das Erstellen der Texte, Bilder und Videos an Bots, ohne die dafür notwendigen Voraussetzungen an Wissen, Erfahrung und Urteilsvermögen zu besitzen.

So lernt man allenfalls das Prompten (das Schreiben der Anweisungen an Bots) – und entmündigt sich selbst. Schon nach zwei Jahren zeigt sich, dass auch KI-Tools, wie andere IT-Umgebungen, die soziale Spaltung in Bildungseinrichtungen vertiefen und verstetigen statt Leistungsunterschiede auszugleichen. Statt die Voraussetzungen für Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit zu stärken, erweisen sich auch diese Anwendungen einmal mehr als Verstärker der Ungleichheit und sozialen Spaltung. KI in Schulen wird darüber hinaus zum Lernverhinderungstool (Batani et.al. 2024; Zhang et.al, 2924). Auch hier sollte das BzKJ zugunsten der Kinder und Jugendlichen, ihren Bildungsbiographien und Berufschancen aktiv werden anstatt immer wieder den Versprechen der Anbieter zu glauben.

Hausaufgaben für Nutzer, Behörden und Anbieter

Es ist der IT-Wirtschaft mit ihren Stiftungen und Lobbyverbänden in den letzten Jahren gelungen, Digitaltechnik und Dienste als selbstverständlichen Bestandteil modernen Lebens und Arbeitens zu etablieren. Die Allgegenwart und die Anwendung digitaler Endgeräte werden als „Lebenswirklichkeit“ postuliert. Daraus wir das Recht auf Teilhabe auch von Kindern und Jugendlichen abgeleitet, obwohl mittlerweile sowohl die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle (Datenökonomie des Überwachungskapitalismus) wie die gesundheitlichen und sozialen Folgen in anderen Staaten zum Umdenken zwangen. Selbst wenn auch nur der Verdacht auf kindliche Verwahrlosung besteht, müssen Kinder unter Schutz gestellt werden! Es geht um Kinder! Daher ist es dringend geboten, die Prozesse der digitalen Transformation als das zu bezeichnen, was sie sind: Der Umbau demokratischer Gesellschaften nach den Partikularinteressen der Datenökonomie und Plattformbetreiber. Investoren wie Peter Thiel oder Marc Andreessen oder Unternehmer wie Elon Musk nehmen mit Medienkanälen und Kontakten massiv Einfluss auf Wahlen, politische Entscheidungen und den öffentlichen Diskurs – nur der Kapitalbesitz bestimmt, ohne jedwede demokratische Legitimation.

Statt uneingeschränkte Teilhabe für Kinder ist Aufklärung für Erwachsene nötig, um Schutz von Minderjährigen vor solchen Techniken und Machtansprüchen zu gewährleisten. Zu fordern sind digitale Autonomie für Deutschland und Europa, Transparenz der Inhalte und zuverlässige, altersangemessene Zugänge zu einem Netz, in dem die Anbieter für alterskonforme Angebote, Zugangsmöglichkeiten und Inhalte verantwortlich sind. Statt Kinder und Jugendliche möglichst früh an die Bildschirme zu geleiten, müssen Erwachsene den eigenen Umgang und die entstandenen Abhängigkeiten (und Süchte) reflektieren – und ändern. Eine detaillierte Aufklärung ist erforderlich und Technikdeterminismus einzustellen. Dabei geht es nicht um digitale Angebote, sondern um die Frage, wer die Macht hat, wer bestimmt, wie wir – Kinder und Erwachsene – leben, lernen und kommunizieren. Der grundgesetzliche Wertemaßstab und der Kinderschutz sind unbedingt zu beachten. Denn eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung ist nur gewährleistet, wenn Kinder und Jugendliche einer Vielzahl von natürlichen Außenreizen exponiert sind. Nur unter diesen Bedingungen sind die Grundlagen wie Hitze, Kälte, körperliche Aktivität und freie altersentsprechende Entscheidungsprozesse möglich.

Noch ist die Entscheidung offen.

Zusammenfassung und Stichpunkte

  • Überwachungskapitalismus. Aus dem Freiheitsversprechen des Web (global village, hierarchiefreie Kommunikation) wurde der heutige Überwachungskapitalismus (Shoshana Zuboff, 2018). Wenige Anbieter dominieren den Markt und beeinflussen Nutzerverhalten, Einstellungen und Wertvorstellungen zu ihren eigenen Gunsten.
  • Plattformökonomie. Digitale Produkte und Dienstleistungen der Plattformanbieter sind auf Profit ausgerichtet, nicht auf das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen. Daher wird es Anbieterseits keinen auch nur annähernd ausreichenden Schutz gegen jugendgefährdende Inhalte geben.
  • Digitale Zwillinge. Online-Dienste sammeln Nutzer- und Verhaltensdaten, generieren daraus digitale Zwillinge und sind in der Lage, individuell berechnete Angebote zu berechnen, um Menschen möglichst lange am Bildschirm zu halten und ihr Verhalten zu steuern.
  • Persuasive Technologien. Unternehmen nutzen gezielt persuasive Technologien und Psycho-Techniken, um Kinder und Jugendliche in ihrem Verhalten und Werteeinstellungen zu beeinflussen (falsche Körperideale, fiktive Traumwelten der Influencer etc.)
  • Tippen und Wischen. Die Medienbedienung aktueller Geräte ist im Wortsinn kinderleicht (Tippen und Wischen). Tablets und Filme bzw. Spiele werden fahrlässig früh (ab 6 Monaten) als „digitale Babysitter“ eingesetzt.
  • ICILS 2023. Laut International Computer and Information Literacy Study (ICILS) 2023 können 40 Prozent der 14-jähriger Achtklässler nicht mehr als Tippen und Wischen, obwohl sie über eigen Geräte verfügen und in den letzten zehn Jahren immer mehr digitale Endgeräte in die Schulen eingesetzt werden.
  • Mediale Frühdigitalisierung. Kinder und Jugendliche bekommen immer früher Zugang zu digitalen Endgeräten, oft ohne Zeitbeschränkung und Zugangskontrollen, da bereits die Elterngeneration digital sozialisiert (befangen) ist und weder Geräte noch Dienste in Frage stellt. Smartphonesüchtige Eltern können keine Medienkompetenz vermitteln. Psychiatrische Erkrankungen und Süchte sind für die generelle Lobpreisung der Digitalisierung bedeutungslos.
  • Steigende Bildschirmnutzungszeit. Die tägliche Internetnutzung steigt seit Jahren in allen Altersgruppen. Laut MiniKM-Studie 2023 (15) bereits die zwei-bis fünfjährigen 67 Minuten am Tag Bewegtbildmöglichkeiten (S. 50). Mit dem Alter steigt die Nutzungsdauer kontinuierlich. Bei den 16-18-Jährigen sind es mittlerweile 71,5 Stunden pro Woche, nach 65,2 Std./Woche 2022 und 56,4 Std./Woche 2020 (Postbankstudie vom 31.10.2024; 16).

Empfehlung für Bildungseinrichtungen und Behörden

  • Smartphoneverbot. Schließen Sie sich dem Verbot privater Endgeräte (Smartphones, Tablets, Smartwatches etc.) an Schulen an oder besser noch: Setzen Sie sich für Kinder und Jugendmedienschutz ein, setzen sie sich an die Spitze der Bewegung, die regulären und ablenkungsfreien Unterricht fordert.
  • Verbot von Dark Patterns. Schützen Sie Kinder und Jugendliche vor manipulativen Designtechniken (dark patterns, Art.13. Nordic Declaration) und verbieten Sie generell das Sammeln und Auswerten von Daten Minderjähriger (Verbot des Profiling für digitale Zwillinge).
  • Verbindliche Alterszugangskontrollen. Fordern Sie analog zu Australien von den Plattformbetreiber zuverlässige Alterszugangsbeschränkungen und die Transparenz der Inhalte und Auswahlkriterien für Angebote an Minderjährige.
  • Presserecht und pädagogische Begleitung. Fordern Sie, dass die Plattform-Betreiber für dort publizierten Inhalte verantwortlich gemacht werden wie in jeder anderen Medienform und setzen Sie sich für begleitende Bildungsmaßnahmen ein, um eine altersgerechte Medienmündigkeit zu vermitteln.
  • Frühdigitalisierung bedeutet Frühkonditionierung. Kinder werden an das passive Konsumieren von Bewegtbildern und das Arbeiten am Bildschirm und die Interaktion mit Avataren gewöhnt. Zu frühes Heranführen und „Aufwachsen in einer digitalen Welt“ führt zu eklatanten Defiziten sowohl in der physischen, psychischen wie der kognitiven und sozialen Entwicklung.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Ralf Lankau, HS Offenburg (eMail: die-paedagogische-Wende@futur-iii.de)
Dr. med. Uwe Büsching, Bielefeld (eMail: ubbbs@gmx.de)

Der Text (14 Seiten) als PDF:  Lankau/Büsching: Socialmedia- und Smartphone- Verbot


Quellen und Literatur

5Rights Foundation (2024) „Our rights in a digital world. A snapshot of children’s views from around the world“; https://5rightsfoundation.com/wp-content/uploads/2024/09/Our-Rights-in-a-digital-world.pdf (3.12.2024)

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld, hunanrights.ch (2021)General Comment Nr. 25 des UNO-Kinderrechtsausschusses zu den Rechten von Kindern in Bezug auf die digitale Welt; https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/durchsetzungsmechanismen/uno/kinderrechts-ausschuss/general-comment-25-crc (3.12.2024)

Barlow, John Perry (1996) A Declaration of the Independence of Cyberspace; https://www.eff.org/de/cyberspace-independence; Dt.: Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace (29.02.1996); https://www.heise.de/tp/features/Unabhaengigkeitserklaerung-des-Cyberspace-3410887.html (12.01.2024)

Bastani, Hamsa and Bastani, Osbert and Sungu, Alp and Ge, Haosen and Kabakcı, Özge and Mariman, Rei, Generative AI Can Harm Learning (July 15, 2024). The Wharton School Research Paper, Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=4895486 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.4895486 (8.12.2024)

Bernays, Edward (2011 [1928]) Propaganda. Die Kunst der Public Relation

BMFSJDE (2023) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Übereinkommen über die Rechte des Kindes. VN-Knderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien . Ddowamlod PDF: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93140/fe59de84a8fc3a6ffc61e8a5559cac9d/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf

FBD (2024b) Forum Bildung Digitalisierung: https://www.forumbd.de/verein/; (20.11.2024)

Harari, Yuval Noah (2017) Homo Deus. Eine Geschichte von Morgen

Haugen, Frances (2023) Die Wahrheit über Facebook: Warum ich zur Whistleblowerin wurde und was die größte Social-Media-Plattform der Welt so gefährlich macht, Econ | Der Insiderbericht einer mutigen Frau; https://die-pädagogische-wende.de/haugen-wahrheit-facebook/ (6.12.2024)

Helbing, Dirk (2028) Untertanen des Digitalen, in SZ vom 25.3.2028; onine unter: Digitale Privatsphäre: Datensammelwut gefährdet die Demokratie; https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/digitale-privatsphaere-datensammelwut-gefaehrdet-die-demokratie-1.3916697 (6.12.2024)

HoC (2024) House of Commons Education Committee: Screen time: impacts on education and wellbeing. Fourth Report of Session 2023–24. Report, together with formal minutes relating to the report. Ordered by the House of Commons to be printed 23 May 2024, Letzter Abruf: 26.8.2024:
PDF: https://committees.parliament.uk/publications/45128/documents/223543/default/. Kommentar: Großbritannien: Ende der Digital-Euphorie. Bildungsausschuss fordert Smartphoneverbot in Schulen und Jugendschutz, 30. August 2024 von Redaktion, https://die-pädagogische-wende.de/grossbritannien-ende-der-digital-euphorie/ (6.12.2024)

Stellungnahme des Karolinska-Institutes zur nationalen Digitalisierungsstrategie in der Bildung (Schwedisch): Beslut om yttrande över förslag till nationell digitaliseringsstrategi för skolväsendet 2023–2027. (Ert dnr U2022/03951, vårt dnr 1-322/2023); https://www.regeringen.se/contentassets/d818e658071b49cbb1a75a6b11fa725d/karolinskainstitutet.pdf.
Deutsch: Stellungnahme des Karolinska-Institutes zur nationalen Digitalisierungsstrategie in der Bildung (2023): https://die-pädagogische-wende.de/wp-content/uploads/2023/07/Karolinska-Stellungnahme_2023_dt.pdf (12.12.2024)

Knobloch, Andreas (2023) Sammelklage gegen Meta wegen Gesundheitsschäden bei Jugendlichen; https://www.heise.de/news/USA-Sammelklage-gegen-Meta-wegen-Gesundheitsschaeden-bei-Jugendlichen-9343286.html (6.12.2024)

Lankau, Ralf (2024) Das Silicon Valley: Räuber und ihre Anwälte; https://die-pädagogische-wende.de/das-silicon-valley-raeuber-und-ihre-anwaelte/ (6.12.2024)

Maak, Niklas (2024) Jugend ohne Schrott, in: FAZ vom 4.12.2023, S. 9; https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/social-media-verbot-in-australien-auch-fuer-deutschland-eine-option-110151253.html (30.12.2024)

Matthes, Sebastian (2021) Sie haben gelernt, unser Gehirn zu hacken, Interview mit dem Historiker Yuval Noah Harari; in: Handelsblatt vom 30. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022, Nr. 253, S. 16-18, https://futur-iii.de/2022/01/sie-haben-gelernt-unser-gehirn-zu-hacken/ (06.12.2024)

Meta (2023) Sammelklage wegen Gesundheitsschäden bei Jugendlichen gegen Meta (Facebook). Klageschrift (PDF, engl., 233 Seiten):  CV-05448 US-Bundesstaaten v. Meta Platforms.

Nordic Declaration (1, May 2023) Protecting Children’s Rights Online, https://5rightsfoundation.com/resource/nordic-declaration-a-blueprint-for-protecting-childrens-rights-online/

Rehfeld, Nina (2024) Erst rauben, den Rest machen die Anwälte. Der frühere Google-Chef Eric Schmidt spricht Klartext über den Markt der Künstlichen Intelligenz, FAZ vom 20.08.2024, S. 13; https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ex-google-chef-eric-schmidt-zu-ki-erst-rauben-den-rest-machen-die-anwaelte-19928571.html (6.12.2024

Schmidt, Eric (2024) The Age of AI. Vortrag Stamford Graduate School – Textversion des Vortrags in Stanford: The Age o _AI; Eric Schmidt: https://github.com/ociubotaru/transcripts/blob/main/Stanford_ECON295%E2%A7%B8CS323_I_2024_I_The_Age_of_AI,_Eric_Schmidt.txt (6.12.2024) – Download Audiomitschnitt: Eric Schmidt, The Age of AI, Stanford: https://drive.google.com/file/d/1eQPHqcRwChpTHYEUQlhUDnBNnCSCTXtp/view?usp=drive_link (6.12.2024)

Schulportal (2024) ICILS 2023 Digitale Kompetenzen – 40 Prozent der Jugendlichen sind abgehängt. Interview mit Birgit Eckelnmann, 12. November 2024; https://deutsches-schulportal.de/bildungsforschung/icils-2023-eickelmann-digitale-kompetenzen-40-prozent-der-jugendlichen-sind-abgehaengt/ (8.12.2024)

UNHR (1989) United Nations Human Rights Convention on the Rights of the Child (1889); https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-child;  Dowload PDF: https://www.ohchr.org/sites/default/files/crc.pdf

UN-Kinderrechtskonvention (im Wortlaut, deutsch): https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention , als PDF zum Download: https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention#pdf

U.S.Surgeon General (2023) The U.S. Surgeon General’s Advisor (2023) Social Media and Youth Mental Health, https://www.hhs.gov/sites/default/files/sg-youth-mental-health-social-media-advisory.pdf; Kommentar: Soziale Medien und psychische Gesundheit junger Menschen; https://die-pädagogische-wende.de/soziale-medien-und-psychische-gesundheit-junger-menschen-2/. Übersetzung: Gutachten U.S. Surgeon General zu Mental Health (deutsch, Dr. med. Uwe Büsching): https://die-pädagogische-wende.de/wp-content/uploads/2023/07/gutachten_us_surgeon_general_zu_mental_health_dt.pdf

Zhang, S., Zhao, X., Zhou, T. et al. Do you have AI dependency? The roles of academic self-efficacy, academic stress, and performance expectations on problematic AI usage behavior. Int J Educ Technol High Educ 21, 34 (2024). https://doi.org/10.1186/s41239-024-00467-0 (8.12.2024)

Zuboff, Shoshane (2018) Zeitalter des Überwachungskapitalismus


Anmerkungen/Fussnoten

  1. „Ein Drittel der Vierzehn- bis Siebzehnjährigen, begründet Australiens Kommunikationsministerin Michelle Rowland das Gesetz, habe sich nachweislich schädigende bis traumatisierende Inhalte angeschaut, darunter tödliche Unfälle, Selbstmorde, gewaltverherrlichende Videos. Kinder seien auf den Plattformen sexueller Belästigung ausgesetzt, drifteten in Paralleluniversen ab, litten unter starken Aufmerksamkeitsdefiziten, würden mit Bildern erpresst, auf denen ihr Kopf auf nackte Körper montiert wurde. Die von unterbelichteten Influencern kommunizierten Schönheitsideale und Verschwörungstheorien träfen auf noch labile Seelen und führten zu einer verzerrten Selbstwahrnehmung, Magersucht und Desinformation. Es gebe dramatische Fälle von Cybermobbing, die in Selbstmorden endeten. Ein paar Medienkompetenz-Stunden im Unterricht könnten dagegen nicht immunisieren.“ (Maak, 2024)
  2. Remise du rapport de la commission d’experts sur l’impact de l’exposition des jeunes aux écrans. (Publié le 30 avril 2024). https://www.elysee.fr/emmanuel-macron/2024/04/30/remise-du-rapport-de-la-commission-dexperts-sur-limpact-de-lexposition-des-jeunes-aux-ecrans (8.12.2024)
  3. Die Allgemeinen Bemerkungen in deutsch und englisch siehe https://kinderrechtekommentare.de/; (6.12.2024).
  4. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, Präambel. Übereinkommen über die Rechte des Kindes VN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien: https://bmfsfj.de/resource/blob/93140/fe59de84a8fc3a6ffc61e8a5559cac9d/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf  (12.12.2024)
  5. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, Artikel 3. Die Allgemeinen Bemerkungen in deutsch und englisch https://kinderrechtekommentare.de/; (6.12.2024).
  6. Website: https://5rightsfoundation.com/resource/our-rights-in-a-digital-world-snapshot/;
    PDF: https://5rightsfoundation.com/wp-content/uploads/2024/09/Our-Rights-in-a-digital-world.pdf)
  7. Das Selbstverständnis dieser Stiftung wird auf S. 2 der Broschüre beschrieben: „Die 5Rights Foundation entwickelt neue Strategien, führt innovative Projekte durch und hinterfragt überkommene Vorstellungen, um sicherzustellen, dass Regierungen, der Technologiesektor und die Gesellschaft die Bedürfnisse und Rechte von Kindern in der digitalen Welt verstehen, anerkennen und ihnen Priorität einräumen.“ Die „digitale Welt“ wird ebenso als gegeben vorausgesetzt wie das Bedürfnis bzw. Recht von Kindern, dort zu agieren. Was fehlt ist kritische Distanz und die Option für Kinder, in einer weitestgehend analogen, nicht kommerziellen Welt aufzuwachsen.
  8. Deutsche Telekom Stiftung, Bertelsmann Stiftung, Dieter Schwarz Stiftung, Dieter von Holtzbrinck Stiftung, Heraeus Bildungsstiftung, Joachim Herz Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Siemens Stiftung, Vodafone Stiftung Deutschland und Wübben Stiftung Bildung.
  9. Harari, Homo Deus, Beck, 3. Aufl. 2017, 515
  10. Zu den Mediennutzungszeiten von Kindern und Jugendliche siehe z.B. die Studien des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest (mpfs) miniKIM, KIM und JIM; https://mpfs.de/
  11. https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/debatte-um-social-media-verbot-junge-menschen-haben-ein-recht-auf-digitale-teilhabe-251386 (6.12.2024)
  12. Brain rot bedeutet wörtlich „Hirnfäule“ und bezeichnet minderwertige oder wertlose Medieninhalte. Der Begriff wird aktuell für die übermäßige Nutzung digitaler Medien benutzt, die die kognitive Gesundheit beeinträchtigen und zu einer verringerten Aufmerksamkeitsspanne und Einschränkung von Konzentrationsfähigkeit und geistiger Leistungsfähigkeit führt.
  13. In der Nordic Declaration vom 23. Mai 2024 werden unter Punkt 13: Dark Patterns benannt: „überredende Designstrategien, spielähnliche Funktionen, versteckte Kosten, unfaire Geschäftsbedingungen sowie Techniken, die Kinder dazu verleiten oder ermutigen, unnötige personenbezogene Daten anzugeben oder den Schutz ihrer Privatsphäre zu schwächen oder auszuschalten.“
  14. 13 Nordic declaration on competitiveness and security signed, Published 13 May 2024, https://www.government.se/press-releases/2024/05/nordic-declaration-on-competitiveness-and-security-signed/ (6.12.2024)
  15. MiniKIM-Sudieo 2023. Kleinkinder und Medien, hrsg. vom Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) in Kooperation mit der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
  16.  https://www.postbank.de/unternehmen/medien/meldungen/2024/oktober/studie-jugendliche-sind-wieder-mehr-online.html (6.12.2024)