Anmerkungen zur Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ des Ethik-Rats
Am 11. Juni 2026 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat die Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“. Die Presse verkürzt auf „Ethikrat gegen Social-Media-Verbot“. Im Text steht Gegenteiliges: „Der Ethikrat plädiert für ein risikobasiertes und abgestuftes Schutzkonzept, dass neben sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, deren jeweilige Risiken analysiert und jeweils angepasste Schutzmaßnahmen etabliert“. (dpa)
Von Ralf Lankau
Der Beitrag als PDF: Der Deutsche Ethikrat und digitale Medien
Das Papier des Ethikrats
Am 11. Juni 2026 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat die Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“. Die Stellungnahme verdeutlicht mit Blick auf ethische, juristische und technische Aspekte, dass der Fokus auf sozial nur genannte Medien zu kurz greift und stattdessen alle digitalen Dienste und Umgebungen reguliert werden müssen, auf die Kinder und Jugendliche Zugriff haben.
„Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig; aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den Sozialen Medien gibt. (…) Generative KI, wie Chatbots und Bildgeneratoren, wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen genutzt – mit nicht minder gewichtigen Risiken.“ (Judith Simon, PM 06/2026)
Daher präferiert der Ethikrat ein risikobasiertes, d.h. abgestuftes Schutzkonzept für alle digitalen Dienste statt pauschaler Verbote. Berücksichtigt werden müssten auch KI-Bots, Streaming-Dienste und z.B. Spieleplattformen. Dabei seien immer drei Aspekte ins Verhältnis zu setzen: (Jugend)Schutz, Teilhabe und Befähigung. Das Austarieren dieser drei Ebenen führe mitunter zu Widersprüchen – und hier dürfte die Ad-hoc-Stellungnahme auch den größten Widerspruch bekommen. Zwar werden die Anbieter der Plattformen als Hauptverantwortliche genannt:
„Primärer Adressat, um Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt zu verbessern, sind die Anbieter von Plattformen und anderen digitalen Technologien, da es vielfach ihre Produkte und die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle sind, welche nicht nur Kindern und Jugendlichen, sondern auch anderen Nutzergruppen schaden können.“ (Adhoc-Stellungnahme, S. 35)
Aber statt als erstes die Anbieter in die Pflicht zu nehmen (wie es bei allen anderen Medien praktiziert wird (1), schlägt der Ethikrat ein dreistufiges Modell vor, bei denen zunächst die Eltern verantwortlich sind (Stufe 1), dann technische Lösungen auf Ebene der Endgeräte (Stufe 2) und erst auf Stufe 3 die Anbieter dafür sorgen müssen, dass Minderjährige keinen Zugriff auf für sie nicht geeignet Inhalte haben (ebda).
Akademische Position vs. Realität
Das ist, mit Verlaub, realitätsfremd. Es unterstellt, dass Eltern sowohl ihren eigenen Medienkonsum im Griff hätten und die Gefahren der Onlinemedien für Kinder und Jugendliche einschätzen könnten. Die heutigen Eltern sind aber i.d.R. selbst schon digital sozialisiert (Stichwort Smartphonesucht) und gar nicht mehr in der Lage (oft auch nicht willens), ihren eigenen Medienkonsum und insbesondere den Einsatz von permanenten Netzdiensten zu reflektieren. Daher stünde „Elternpädagogik“ noch vor Medienpädagogik auf dem Programm. Auch das fordert der Ethikrat, indem suchtfördernde Elemente generell mit Verweis auf den Digital Service Act (DSA) verboten werden sollen:
„Ein zentrales Risiko, das in letzter Zeit insbesondere im Zusammenhang mit Sozialen Medien die größte Aufmerksamkeit erregt hat, besteht darin, dass bestimmte Designmerkmale zu übermäßigem Konsum und suchtähnlichem Verhalten führen sowie psychische und physische Schäden verursachen bzw. verstärken können. Kinder und Jugendliche sind hier besonders vulnerabel, aber auch für andere Nutzerinnen und Nutzer sind diese Mechanismen schädlich. Daher empfiehlt der Deutsche Ethikrat, Art. 34 und 35 DSA konsequent anzuwenden, um Funktionen, die zu exzessiver Nutzung anreizen, generell zu verbieten.“ (S. 37)
Selbst die meisten Erwachsenen fallen auf die Psychotechniken und Designtricks der Anbieter solcher Plattformen herein. Hier an die Einsicht der Anbieter zu appellieren, wäre allerdings naiv. Google, Meta & Co. sind in den USA mehrfach wegen jugendgefährdender Inhalte und Techniken verurteilt worden, verschleppen aber die Prozesse über Jahre – und verdienen derweil weiter (siehe dazu u.a. die Facebook-Files von Frances Haugen oder die wegweisenden Urteile gegen Google und Meta im März 2026. Beide Unternehmen haben wissentlich (und damit vorsätzlich) suchtfördernde Techniken eingesetzt und Jugendlichen geschadet. DLF, 26.3.2026; Tagesschau vom 25.3.2026). Entscheidend dabei ist: Verstöße gegen geltendes Recht und Gesetze sind kein Versehen, sondern Teil der Silicon-Valley Strategie“Move fast and break things“.
Rechtsbruch als Geschäftsmodell für digitale Dienste
An der Stanford Graduate School of Business, einer Kaderschmiede der IT-Industrie des Silicon Valley, hielt Eric Schmidt 2024 eine Rede vor Studierenden und rät unverhohlen zu Rechtsbrüchen und kriminellen Handlungen, um möglichst schnell möglichst viel Geld zu machen. Ausgangspunkt war die Diskussion über das angekündigte Verbot von TikTok in den USA. Sein Motto: Klaut euch vorher zusammen, was ihr braucht und verdient damit so viel Geld, dass ihr damit auch die Anwälte bezahlen könnt.
„Wenn Sie ein Unternehmer aus dem Silicon Valley sind, was Sie hoffentlich alle sein werden, dann würden Sie, wenn es ein Erfolg wird, eine ganze Reihe von Anwälten anheuern, um den Schlamassel zu bereinigen, richtig? Aber wenn niemand Ihr Produkt nutzt, spielt es keine Rolle, dass Sie den gesamten Inhalt gestohlen haben.“ (Schmidt 2024; DpW 2024; Anm. 2)
Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn es um die Frage geht, ob und ggf. welche digitalen Tools Kinder und Jugendliche nutzen (dürfen) und/oder in der Schule eingesetzt werden. Der Rechtsbruch auf Kosten und zum Schaden anderer ist Teil der Philosophie des Valley. Anwalts- und Gerichtskosten sind von Anfang an eingeplant. Das gilt auch für sozial nur genante Dienste, die Kinder und Jugendliche gesundheitlich, sozial und psychisch schädigen.
Der Ethikrat fordert daher ein „risikobasiertes Schutzkonzept für die digitale Welt“, dass neben Social Media-Apps alle digitalen Angebote, insbesondere KI-Tools wie ChatBots und Messenger einschließt. Diese seien genau so jugendgefährdend wie die in der Debatte meist genannten Social Media-Plattformen und seien mit den bisherigen juristischen Instrumenten wie dem EU-Digital Service Act (DSA) oder dem EU AI Act ebenso wenig erfasst wie vom geltenden Jugendschutzgesetz.
„Will man die vielfältigen Risiken für Kinder und Jugendliche in digitalen Umgebungen wirksam adressieren, so dürfen mögliche Maßnahmen sich also nicht nur auf Soziale Medien beschränken. Vielmehr müssen die unterschiedlichen digitalen Technologien gemeinsam sowie in ihren Überschneidungen und Wechselwirkungen betrachtet werden.“ (S. 34)
Kinder- und Jugendschutz für alle digitalen Medien
Die notwendige Regulierung digitaler Medien muss daher auch Messenger, Computerspiele und KI-ChatBots einbeziehen, mit denen schon jetzt über 80% der Kinder und Jugendlichen ihre Hausaufgaben machen und mit denen sie auch privat chatten. Es hätte geholfen, wenn der Ethikrat nicht die Negation („keine pauschalen Verbote“) in den Mittelpunkt der Pressemeldung gestellt hätte, sondern das Schutzbedürfnis vor allem gegen die kommerzielle Ausbeutung durch Tech-Monopole.
Das war und ist die Strategie der australischen Regierung als Vorreiter von Social Media-Einschränkungen und Altersvorgaben. Verboten wird nicht „Social Media“, verboten werden explizit genannte Unternehmen und Dienste, die suchtfördernde und persuasive (verhaltensändernde) Techniken einsetzen. Da ständig neue Angebote auf den Markt kommen, wird die Verbotsliste dynamisch angepasst. So agieren oder planen es, neben Dänemark und den skandinavischen Ländern mittlerweile Frankreich, Spanien, Österreich, Griechenland und jetzt auch Groß-Britannien. Denn das entscheidende Problem sind weder Digitaltechnik noch Netzdienste, sondern die Geschäftsmodelle der IT-Monopole, deren Ziel die Manipulation menschlichen Verhaltens ist.
Das wollen Medien, das will Propaganda und Werbung zwar immer, aber der Unterschied ist, dass die Anbieter bei digitalen Medien und Endgeräten heute wissen, wer am oder vor dem Bildschirm oder Display sitzt. Wer Online-Dienste nutzt, weiß (sollte wissen): Alles, was man online macht, wird gespeichert und ausgewertet. Jeder Klick und jedes Wischen wird zu Benutzer-, Kommunikations- und Verhaltensprofilen verarbeitet – und auf jede nur erdenkliche Art vermarktet.
Shoshana Zuboff hat das bereits 2018 in ihrem Buch „Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus“ beschrieben. Nutzerinnen und Nutzer sind keine Kunden der, sondern nur noch Datenspender für Tech-Monopole und durch ihre Profile steuerbare „Konsumäffchen“ (ein Begriff aus der Kontroverse zwischen Eva Heller „Wie Werbung wirkt“, 1984 und WernerKroeber Riel „Bildkommunikation“, 1993). Medien wirken. Das gilt in besondere Maße für Minderjährige, die besonders vulnerabel (anfällig, verletzlich) sind.
Unverständliche Auslassungen
Unverständlich ist daher die Auslassung der machtpolitischen Hintergründe, die Papst Leo XIV. in seiner Enzyklika „Magnifica humanitas“ formuliert hat: die gesellschafts- und machtpolitischen, im Kern de-humanisierenden Ansprüche der Tech-Monopole, die sich anmaßen, nicht nur jeden einzelnen Menschen per KI-Tools zu steuern, sondern ganze Gesellschaften. Das mittlerweile offen formulierte Ziel der „Tech-Monarchen“ ist es, demokratisch gewählte Regierungen durch technokratische Strukturen zu ersetzen – nachzulesen u.a. bei Rainer Mühlhoff (2025), der schon früher die Frage gestellt hat, warum künstliche Intelligenz eine Frage der Ethik ist. (Mühlhoff, 2023)
Als Resümee kann man formulieren, dass die Adhoc-Stellungnahme des Ethikrats eine wichtige, weil differenzierte Auseinandersetzung mit ethischen, rechtlichen und technischen Aspekten des Diskurses über digitale Medien für Kinder und Jugendliche ist und als ein Baustein die (sachlich zu führende) Debatte über die notwendige Regulierung digitaler Medien ergänzen kann. Zugleich sind die Schlussfolgerungen und viele der 13 Forderungen dergestalt zu modifizieren, dass der Schutz der Kinder und Jugendlichen deutlich stärker in den Mittelpunkt gestellt werden muss.
Denn die Teilhabe ist nur sinnvoll, wenn es altersgerechte Angebote sind. Die Befähigung wiederum ist der am einfachsten zu realisierende Aspekt. Die Bedienung und Nutzung der Endgeräte und Dienste kann man in jedem Alter lernen, nicht aber die Fähigkeit, über deren Einsatz und Folgen zu reflektieren, um selbständig zu entscheiden, ob man sie freiwillig und zu eigenem Nutzen einsetzt. Dazu muss der Mensch eine gewisse persönliche Reife und Persönlichkeit erlangt haben. Erst dann kann er oder sie überhaupt darüber nachdenken, ob bestimmte Tools sinnvoll oder nur bequem sind.
Das größte Manko der Adhoc-Stellungnahme ist zudem, dass gar nicht in Frage gestellt wird, ob die derzeit forcierte digitale Transformation sozialer Bereiche wie Kommunikation, Konsum und Bildung sinnvoll ist oder nur den Tech-Monopolen dient. Zumindest für Bildungseinrichtungen kann man bei ehemaligen Vorreitern der Digitalisierungswelle (Skandinavien, baltische Staaten) einen Backlash beobachten. Tablets werden aus Kita und Vorschule verbannt, stattdessen wieder Schulbücher gedruckt und täglich in der Schule darin gelesen. Die wichtigste Empfehlung des Ethik-Rats ist daher die letzte:
13. Analoge (Frei-)Räume und (Frei-)Zeiten sollten gestärkt werden.
Das korrespondiert mit den Aussagen von Papst Leo XIV., der im 4. Kapitel mit dem Titel „Das Menschliche in Zeiten des Wandels bewahren. Wahrheit, Arbeit, Freiheit“ seiner ersten Enzyklika formuliert:
„Wir müssen uns darin schulen, auf KI zu verzichten und wir müssen unsere Jugend vor der Verheißung der perfekten Maschine schützen, vor jener subtilen Verführung, die das menschliche Denken gerade dann nutzlos erscheinen lässt, wenn es am notwendigsten ist.“ (MH 140)
Digitale Medien und Dienste müssen wieder zu Werkzeugen im Dienste und zum Nutzen der Menschen eingesetzt werden statt sie zur Selbstentmündigung durch Bequemlichkeit zu führen. Die Aufklärung Kants bedarf einer Aktualisierung. (Lankau, 2015) Das Ziel ist: Selber denken und selber machen statt nur zuzuschauen, direkt miteinander kommunizieren und in der realen Welt selbstbestimmt agieren. Dazu muss man den Blick vom Display lösen und sich wieder in die Wirklichkeit eingliedern statt sich in digitalen Welten zu verlieren.
Man darf gespannt sein, was die Expertenkommission zu digitalen Diensten empfiehlt und welchen Weg Deutschland beim Schutz der Kinder und Jugendlichen einschlägt, um Minderjährige vor den kommerziellen Interessen der US-Tech-Konzerne und Techniken zu schützen, die den einzelnen Menschen wie die soziale Gemeinschaft in Frage stellt.
Anmerkungen
- Für Kinder- und Jugendbücher gibt es Alterskategorien als Empfehlung und zur Orientierung für Verlage und Eltern: Bilderbücher (0-5Jahre), Vorlesebücher (3-5 Jahre), Erstlesebücher (6-8 Jahre), Kinderromane (8-11 Jahre) und Jugendbücher (ab 12 Jahren). Bei Filmen und Spielen vergibt die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) Label für die Altersfreigaben für 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden bestimmte Sendungen erst nach 22.00 Uhr ausgestrahlt. Wer sie früher in der Mediathek abrufen will, muss sich mit Altersnachweis registrieren und die Beiträge einzeln per PIN freischalten. Eine vergleichbare Reglung sollte für Onlinedienste eingerichtet werden, zusätzlich zu den individuellen Vorgaben der Erziehungsberechtigten und den gesetzlichen Bestimmung des Kinder- und Jugendschutzes.
- Die Transkription des Textes steht auf GitHub noch im Netz, das Video des Vortrags von Eric Schmidt wurde auf Antrag von Alphabet/Google bereits gelöscht.
Der Beitrag als PDF: Der Deutsche Ethikrat und digitale Medien
Literatur und Quellen
Deutscher Ethikrat: Veröffentlichung der Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“
• Pressemitteilung 06/2026 (PDF)
• Statements (PDF)
• Stellungnahme (PDF)
Weiterführende Literatur und Quellen
Alle Links zuletzt am 17.6.2026 geprüft.)
DLF (3.6.2026) Altersgrenze von 14 Jahren für Social Media: Interview Julia Willie Hamburg
DLF (26.3.2926) Social-Media-Sucht: Wegweisendes Urteil gegen Meta und Google
DpW (204) Das Silicon Valley: Räuber und ihre Anwälte
NDR (20.1.2025) TikTok und Instagram erst ab 14? Ministerin wirbt für Mindestalter
Lankau, Ralf (2026) Warum GenAI in der Schule mehr schadet als nutzt
Lankau, Ralf (2015) Beantwortung der Frage: Was heisst Aufklärung heute?
Mühlhoff, Rainer (2025) Künstliche Intelligenz und der neue Faschismus. Wie Tech-Milliardäre Macht und Zukunft formen [Reclam-Reihe: Was bedeutet das alles?]
Mühlhoff, Rainer (2023) Die Macht der Daten. Warum künstliche Intelligenz eine Frage der Ethik ist. Erweiterte Fassung der am 19. Mai 2022 in der Aula des Osnabrücker Schlosses gehaltenen Osnabrücker Universitätsrede. Open-Access-Publikation (CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0). Skript des Vortrags.
News4Teacher (2026) Gegen Social-Media-Verbot – Kultusministerin: Kinder haben Recht auf digitale Teilhabe
Papst Leo XIV. (MH 2026) „Magnifica humanitas“ (deutsch)
Schmidt, Eric (2024) The Age of AI (Vortrag Stanford Graduate Schol. Textversion des Vortrags in Stanford)
Schmoll, Heike (2026): Debatte über Mindestalter : Ethikrat spricht sich gegen Social-Media-Begrenzung aus, in: FAZ vom 11.6.2026
Spiegel (2026) Vorbild Australien: Großbritannien will Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 »Soziale Medien machen Kinder unglücklich«, sagt Großbritanniens Premier Starmer.
Stellungnahme Bündnis für humane Bildung zur Bestandsaufnahme der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“;
PDF-Datei: Erstaunliche Diskrepanz zwischen Erkenntnis und Folgerung
Tagesschau (15.6.2026) Für Kinder und Jugendliche Großbritannien setzt aufs Social-Media-Verbot
Tagesschau (11.6.2026):Debatte über Mindestalter: Ethikrat gegen Social-Media-Verbot
Tagesschau (25.3.2026) Urteil in den USA gegen Meta 375 Millionen Dollar Strafe wegen Mängeln beim Kinderschutz
Teuchert-Noodt, Gertraud (2026) Offener Brief an Bundesministerin Prien und die Expertenkommission
Die Zeit (2026) Social-Media-Verbot: Ethikrat gegen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche, in: Die Zeit vom 11.6.2026